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Lüder (FDP) gegen Sonderfall Berlin

Berlin. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen für die Wahlen kam nun auch aus dem Spektrum der Bonner Regierungsparteien. Gestern meldete sich der Berliner FDP-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Lüder zu Wort. Er sprach sich gegen die im Einigungsvertrag mit der DDR vorgesehene Sonderregelung für Berlin bei der gesamtdeutschen Wahl aus. Es sei „verfassungsrechtlich bedenklich“, in Berlin Listenverbindungen zuzulassen, die es in allen 15 Ländern der zukünftigen Bundesrepublik Deutschland nicht geben dürfe.

Damit werde gegen den Grundsatz der gleichen Wahl verstoßen, sagte Lüder gestern vor Journalisten. Seine Partei werde sich im Innenausschuß des Bundestages dafür einsetzen, daß gleiches Recht im gesamten Wahlgebiet uneingeschränkt für jede Klausel des Wahlrechts gilt.

Der FDP-Politiker sprach sich dafür aus, schnell nach der Wahl im gesamtdeutschen Bundestag eine Entscheidung zugunsten Berlins als Hauptstadt zu treffen. In Briefen an Kollegen aus Bundestag und Bundesrat erinnerte Lüder daran, daß viele Bonner Politiker sich in der Vergangenheit für Berlin als Hauptstadt eingesetzt hätten.

Dies müsse auch gelten, wenn die Einheit Deutschlands hergestellt sei. Zur Hauptstadt gehöre auch, daß das Parlament und die Regierung ihren Sitz in Berlin hätten. Ohne das wäre die Hauptstadt eine „Hülse ohne Kern“, die zum Verdorren bestimmt sei, meinte Lüder.

lore/dpa

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