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Lohnsteuerkarte hinterlegen

Wer Arbeitslosenunterstützung, Unterhalts- oder Übergangsgeld vom Arbeitsamt bezieht, muß Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsausweis beim Arbeitsamt abgeben. Wer dem „gesetzlichen Hinterlegungszwang“ nicht nachkommt, riskiert den Entzug seiner Leistungen. Das Amt hat begonnen, Lohnsteuerkarten 1996 zurückzuschicken. taz

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