: Lohnfortzahlung für Geringverdiener
Auch GeringverdienerInnen steht im Krankheitsfall Lohnfortzahlung zu. Dies hat eine Putzfrau aus Delmenhorst in einem Musterprozeß erreicht. Das Urteil ist für die rund 250.000 ArbeitnehmerInnen mit 470 Marks-Verträgen in der BRD von Bedeutung.
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