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Linken-Politiker und CastorprotesteNicht geschottert, dennoch angeklagt

Ob Jan van Aken seine Unterschrift bereut? 2010 gehörte der Bundestagsabgeordnete zu den Unterstützern von „Castor schottern“. Jetzt steht er dafür vor Gericht.

Schottern wie bei Mottern: Schon die Absichtsbekundung soll strafbar sein. Bild: dpa

BERLIN taz | Große Töne – und nicht ganz so viel dahinter: Öffentlichkeitswirksam hatte der Bundestagsabgeordnete der Linken, Jan van Aken, im Jahr 2010 seinen Namen für die linksradikale Kampagne „Castor Schottern“ hergegeben.

Wie Hunderte andere Menschen auch kündigte er damals an, er wolle sich während der Castorproteste im November 2010 daran beteiligen, im niedersächsischen Wendland Steine aus dem Gleisbett zu räumen, um den Castortransport aufzuhalten – kurz: „schottern“. Als der Transport dann rollte, war van Aken gar nicht in Deutschland.

Am Dienstag steht er dennoch in Lüneburg vor Gericht – und ist damit der erste von vier Bundestagsabgeordneten, die in den kommenden Wochen ein Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, mit ihrer Unterschrift zu Straftaten aufgerufen zu haben.

Nicht verhandelt wird dabei, ob es sich beim Schottern selbst um eine Straftat handelt, sondern allein, ob die Unterzeichnung des Kampagnentextes bereits strafbar war. Dazu passt, dass die Lüneburger Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Unterzeichner der Kampagne bereits im Oktober 2010 aufgenommen hatte – noch ehe es überhaupt zu Schotteraktionen gekommen war.

Mindestens eine Geldstrafe

Van Aken argumentiert, mit seiner Unterschrift habe er lediglich seinen Willen zur Teilnahme bekundet, nicht aber zu Straftaten aufgerufen. Tatsächlich war die Aktion vom Wortlaut her lediglich als Absichtserklärung formuliert. Van Aken, außenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, hält das Schottern nach wie vor für einen legitimen Akt zivilen Ungehorsams.

Auf milde Richter darf der Bundestagsabgeordnete, der seit seiner Schulzeit im Wendland-Widerstand aktiv ist, allerdings kaum hoffen: Erst Ende März hatte das Oberlandesgericht Celle ein Urteil des Amtsgerichts Lüneburg bestätigt, das die Unterschrift als strafbaren Aufruf zum Schottern eingeordnet hat. Auf van Aken und seine drei Fraktionskollegen Dieter Dehm, Sevim Dagdelen und Inge Höger, die für den 23. April geladen sind, dürften demnach auch Geldstrafen zukommen. Gegen acht weitere FraktionskollegInnen, darunter Sahra Wagenknecht, war das Verfahren eingestellt worden, nachdem diese 500 Euro für einen guten Zweck gespendet hatten.

Dass die Schotterkampagne ein Marketing-Erfolg der Linksradikalen war, kann hingegen schwer bestritten werden. Nachdem die alte Kampagnen-Homepage unter www.castor-schottern.org aus rechtlichen Gründen geräumt werden musste, sicherte sich ein Münchner Unternehmen für Onlinemarketing die Webadresse. Heute stellt „Admin“ auf der Seite langweilige Texte zu Ökostrom, Energiesparen und torffreier Kokoserde ein. Aber das verfolgt natürlich kein Staatsanwalt.

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4 Kommentare

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  • T
    Tantris

    Nachdem es sich um eine Anstiftung zu einer Straftat handelt,wäre eine Verurteilung gerecht.

    Es handelt sich um Sachbeschädigung u.um einen gefährlichen eingriff in den Eisenbahnverkehr.

  • F
    flohserver

    "Große Töne - nicht gaz so viel dahinter."

    Die taz sucht die Schotter-Umfaller, dazu das Doku-Suchbild für die taz: http://www.flickr.com/photos/flohserver/5154669096/

  • A
    autocrator

    analogien sind in der juristerei ja ziemlich ungern gesehen, aber wie war das nochmal mit "wesenhaft gleiches ..." ?

     

    also: ich verkündige schriftlich, dass ich irgendwann demnäxt bei Rot über die ampel zu gehen gedenke . Ich tue das zwar dann nie, und mehr steht da auch nicht, geschweige denn ein aufruf, dass nun bitteschön alle bei Rot über die ampel gehen sollen und somit der verkehr zum erliegen kommt, einen terroristischen hintergrund kann man beim besten willen auch nicht konstruieren (da reicht nach deutschem recht tatsächlich schon die gesinnung, insofern haben wir tatsächlich eine gesinnungsjustiz) ...

     

    nachdem die freyheyt eines christenmenschen nunmal auch soweit geht, dass ich eine reaktion des lesers (z.B. im form eines mit- oder nachmachens) zwar vielleicht beabsichtigen, aber nicht steuern kann, frage ich mich ernsthaft, nach welchem strafparagrafen da geurteilt werden soll.

     

    Es wäre wünschenswert gewesen, wären die 8 anderen BT-abgeordneten nicht eingeknickt und hätten eine juristische klärung der frage nicht für lächerliche 500 € im nirvana vergehen lassen, sondern durch die instanzen durchgefochten.

     

    Denn rapfzapf sind wir hier im rahmen unserer gesinnungsjustiz ganz schnell bei fundamentalen bürgerrechten: Was ist z.B. meine Meinungsfreiheit denn wert, wenn ich noch nicht mal verkünden darf, was ich zu tun gedenke? Was taugt der grundgesetzliche Widerstandsartikel, mit dem m.M.n. das schottern juristisch gerechtfertigt werden kann? Wieso wird wegen einer solchen lappalie die immunität eines gewählten volksvertreters aufgehoben? Wie sehr kann man mich verantwortlich für das tun oder lassen anderer machen?

  • F
    FaktenStattFiktion

    Wenn Herr van Aken zu Gewalt aufruft, muss er die Konsequenzen hierfür tragen.

     

    Wo ist also das Problem?