Liechensteiner Steueraffäre: Zumwinkel droht Gefängnis

Ex-Postchef Klaus Zumwinkel muss noch im November mit einer Anklage wegen Steuerhinterziehung rechnen. Ein weiteres Verfahren droht ihm wegen der Telekom-Affäre.

Karriere in der Schieflage: Klaus Zumwinkel. Bild: dpa

Ex-Postchef Klaus Zumwinkel muss noch in diesem Herbst mit einer Anklage wegen Steuerhinterziehung rechnen. "Das Verfahren neigt sich dem Ende zu", so der Sprecher der zuständigen, auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Staatsanwaltschaft Bochum, Eduard Güroff, zur taz. "Anklage werden wir aber nicht vor Ende November erheben."

Der ehemalige Topmanager Zumwinkel ist der prominenteste Beschuldigte in der Affäre um Steuerhinterziehung über Stiftungen in Liechtenstein. Der Skandal hatte Mitte Februar weltweit Schlagzeilen gemacht: Vor laufenden Fernsehkameras ließ die Bochumer Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen Zumwinkels Villa durchsuchen - der plötzlich als kriminell geltende Vorstandsvorsitzende der Post trat einen Tag später zurück.

Noch heute scheut Zumwinkel offenbar nichts mehr als ein öffentliches Gerichtsverfahren. In einem Brief an das nordrhein-westfälische Justizministerium bittet sein Frankfurter Anwalt Hanns Feigen, auf eine öffentliche Hauptverhandlung zu verzichten. "Mehrere Wochen" sei Zumwinkels Haus Ziel von Busunternehmern gewesen, die das Anwesen im Kölner Villenvorort Marienburg zu einer Touristenattraktion gemacht hätten, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus dem Schreiben Feigens. Mehrere Politiker hätten seinen Mandanten einen "Sozial-Schmarotzer" genannt. Angesichts dieser "öffentlichen Vorverurteilung" sei ein Strafbefehl Strafe genug, bittet Feigen. Zumwinkel, der 1,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben soll, könnte so ohne Gerichtsverhandlung zu einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr verurteilt werden.

Das Düsseldorfer Justizministerium bestätigt den Eingang und Inhalt des Schreibens, verweist aber auf den Dienstweg. Über die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ist Feigens Bittbrief nun auf dem Weg nach Bochum. Die Ermittler dort zeigen sich unbeeindruckt: "In welcher Form wir Anklage erheben, steht noch nicht fest", sagt Oberstaatsanwalt Güroff. Um die Nachsicht der Bochumer hat sich Zumwinkel schon vor Monaten bemüht. Die Höhe einer hinterlegten Kaution beträgt 4 Millionen Euro.

Doch gegen Zumwinkel läuft noch ein zweites Verfahren: Wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes und des Fernmeldegeheimnisses ermittelt die Staatsanwaltschaft Bonn gegen ihn und sieben weitere Beschuldigte. Um undichte Stellen aufzuspüren, soll er als Aufsichtsratsvorsitzender der Telekom zusammen mit Ex-Telekomchef Kai-Uwe Ricke die Bespitzelung von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern in Auftrag gegeben haben. Erfasst und ausgewertet wurden in den Jahren 2005 und 2006 etwa die Telefondaten von DGB-Chef Michael Sommer und Ver.di-Bundesvorstand Lothar Schröder. Erst am Dienstag hat sich der amtierende Telekom-Vorstandsvorsitzende René Obermann bei Sommer für die Überwachung entschuldigt.

Sollte Zumwinkel aber auch in diesem Bonner Verfahren zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, droht dem ehemaligen Manager mehr als der erneute öffentliche Pranger: das Gefängnis. "Nach Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch werden zwei zeitnah ergangene Urteile zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst", sagt der Bochumer Ermittler Güroff - und eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.

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