: „Liebling Kreuzberg“ muß vor Gericht
Calw (dpa) — Fernsehanwalt Manfred Krug (Liebling Kreuzberg) muß sich voraussichtlich im Herbst wegen des Verdachts der Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr vor Gericht verantworten. Wie das Amtsgericht Calw jetzt mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Strafbefehl gegen Krug beantragt. Der Fernsehstar war im Februar von einem Autofahrer aus Bad Herrenalb angezeigt worden, der angab, von Krug genötigt und geohrfeigt worden zu sein. Krug habe den vor ihm fahrenden Autofahrer durch Lichtzeichen belästigt, schließlich hätten beide angehalten. Nach einen Wortwechsel habe der Schauspieler ihn mehrmals geschlagen, sagte der Autofahrer. Krugs Anwalt Otto Schily hat Einspruch eingelegt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen