: „Liebe taz...“ Rektor wehrt sich gegen Kritik –betr.: „Weiber! Frauen des Jahres“, taz-Bremen vom 30.1.1999
Die Universität weist die in der taz verbreiteten Diffamierungen und persönlichen Angriffe auf eine Mitarbeiterin der ADE zurück. Die Unversität bedauert, daß vertrauliche Kritikgespräche und Fachbereichsdiskussionen wiederholt skandalisiert, verzerrt und falsch dargestellt werden.
In dem Artikel wird behauptet, eine Mitarbeiterin der Arbeitsstelle gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt am Ausbildungs- und Erwerbsarbeitsplatz (ADE) der Unversität Bremen habe einen Spanisch-Lehrer der sexuellen Diskriminierung beschuldigt, ein „zweifelhaftes Verfahren gegen den Pädagogen in Gang“ gesetzt und gegen ihn ermittelt.
Richtig ist, daß keine Beschuldigungen durch MitarbeiterInnen der Universität ausgesprochen, keine Ermittlungen oder andere dienstrechtliche Verfahren gegen den Spanisch-Lehrer eingeleitet worden sind. Studierende haben nach Ziff. 4.1 Abs.1 der Richtlinie der Universität gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt in Übereinstimmung mit Ziff. 4.3 der Dienstanweisung des Senats der Freien Hansestadt Bremen das Recht, sich vertraulich zu beschweren. Gemäß Ziff. 3.1 der universitären Richtlinie und Ziff. 4.8 der senatorischen Dienstanweisung ist der Kritisierte unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit über seinen Vorgesetzten und die MitarbeiterInnen der ADE als Vertrauensperson der Studierenden über die Kritik in Kenntnis gesetzt worden.
Die taz behauptet, Studierende hätten „Weltliteratur“ und „Filmklassiker“ kritisiert.
Richtig ist, daß ein gesamtes Unterrichtsgeschehen problematisiert worden ist. Zu der Unterrichtsmethode gehörte es u.a., Ausspracheübungen anhand von kurzen Filmausschnitten durchzuführen, die u.a Geschlechtsverkehr, Gebärmutterkrebsdiagnosen und Abtreibung zum Gegenstand hatten.
Die taz behauptet am 30.1.1999, eine Mitarbeiterin der ADE habe sich vor dem Fachbereichsrat mit den Worten verteidigt: „Unschuldig verfolgt heißt auch, ich lasse das mit mir machen.“
Laut taz vom 10.12.1998 ist dagegen richtig, daß der Fachbereichsrat mit Mitarbeiterinnen der ADE ausschließlich die rechtlichen Grundlagen von Beschwerdeverfahren diskutiert und Änderungsvorschläge gemeinsam erarbeitet hat. In diesem Zusammenhang wurde dargelegt, daß der persönliche Schutz der Beteiligten zum einen durch die Einhaltung der Vertraulichkeit gewährleistet ist, zum anderen eine in die Kritik geratene Person durch Einleitung eines förmlichen Verfahrens gegen sich selbst Rehabilitation verlangen kann.
Prof. Dr. Jürgen Timm
Wir veröffentlichen das Schreiben des Rektors der Universität Bremen als Diskussionsbeitrag gern; um eine Gegendarstellung im Sinne des Presserechts handelt es sich allerdings nicht, da kein aus der taz zitierter Satz als unrichtig bezeichnet wird.
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