: „Liebe taz...“ Lohnt sich Mobbing vielleicht doch?, taz-Bremen vom 26.11.1998
Das Kündigungsschutzgesetz verdient nicht seinen Namen, sondern müßte richtigerweise Abfindungsgesetz heißen; denn die von einem Arbeitgeber zu Unrecht ausgesprochene Kündigung wird in aller Regel mit Geld erledigt. Auch in dem berichteten Fall wurde der Mitarbeiter mit Geld abgefunden. Somit hat der Arbeitgeber durch Mobbing rechtlich sein Ziel durchgesetzt. Horst-Günther Schröder
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