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„Liebe taz...“ Für ambulante Versorgung

Betr.: „Stelldichein beim Bürgermeister“, taz vom 16.9.1999

Frau Fischer hat recht, wenn sie eine Reform des Gesundheitswesens anstrebt. Wenn sie jedoch die Stabilität der Beiträge um jeden Preis in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellt, lassen sich vermutlich fatale Folgen für Personengruppen ohne wirtschaftliche und politische Lobby nicht verhindern. Im aktuellen Gesetzentwurf haben vor allem die ambulanten Pflegedienste und ihr Klientel das Nachsehen. Da sie mit ihrer Arbeit wesentlich dazu beitragen, dass in vielen „Fällen“ auf jahrelange, kostenintensive Heim- oder Krankenhausaufenthalte verzichtet werden kann. (...) Gerade wenn es darum geht, die Institutionen des Gesundheitswesens zu reformieren, bedarf es einer ambulanten Betreuung, die gewährleistet, dass kranke Menschen qualitativ hochwertige Angebote erhalten, die sich an ihrer aktuellen Notlage orientieren. Wir sind Krankenschwestern im Bereich der ambulanten Krankenpflege und erleben jeden Tag „hautnah“, was es heißt, wenn Menschen auf unsere fachliche und emotionale Unterstützung angewiesen sind. Insofern darf eine Reform des Gesundheitswesens nicht auf dem Rücken alter, kranker und hilfsbedürftiger Menschen ausgetragen werden.

Wir wehren uns gegen die geplanten Leistungseinschränkungen in der Patientenversorgung. Statt dessen fordern wir die Erfüllung der Koalitionsaussage, die der ambulanten Versorgung höchste Priorität einräumt. Das Krankenkassenmonopol und eine verstärkte Bürokratie sind sicherlich nicht der richtige Weg, um mehr soziale Gerechtigkeit im Gesundheitswesen zu erreichen. Annegret Steckel, Claudia Eisenbach,

Elsbeth Rütten

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