piwik no script img

■ Leukämie-KindObduktion rechtens

Karlsruhe (dpa) - Die Obduktion der am vergangenen Mittwoch überraschend gestorbenen fünfjährigen leukämiekranken Katharina war nicht verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies gestern eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Eltern des Mädchens als „offensichtlich unbegründet“ zurück. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Entscheidung des Memminger Amts- und Landgerichts zur Obduktion nicht zu beanstanden, weil ein ärztlicher Behandlungsfehler oder eine „schuldhafte Verletzung elterlicher Sorgepflichten“ als mittelbare Todesursache nicht auszuschließen seien. Der Fall der Fünfjährigen war bundesweit in die Schlagzeilen geraten, als sich ihre Eltern weigerten, eine 1991 begonnene Chemotherapie wegen der Nebenfolgen fortzusetzen. Nach Entzug des Sorgerechtes flohen sie in die USA. Katharina wurde zuletzt mit Naturheilmitteln behandelt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen