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Leistungen für Hartz-IV-EmpfängerMehr Geld für Wasser

Die Kommunen drängen auf Ausgleich für die Warmwasserkosten. Auch durch die Regelsatzerhöhung werden Mehrbelastungen im dreistelligen Millionenbereich erwartet.

Nicht komplett mit in den Regelsatz geflossen: Kosten für Warmwasser. Bild: dpa

BERLIN taz | Im Streit um die Übernahme der Warmwasserkosten für Hartz-IV-Empfänger erwarten die Kommunen eine rasche Lösung. "Das muss jetzt, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für Hartz IV, erledigt werden, nicht erst in einem halben oder Dreivierteljahr", sagte Markus Mempel, Sprecher des Landkreistages, zur taz.

Vergangene Woche hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) eingeräumt, dass die Kosten der dezentralen Warmwasseraufbereitung nicht mehr in den Regelsatz eingeflossen sind. Bisher hatte der Bund dafür monatlich 6,47 Euro bezahlt. Jetzt aber sollen die Ausgaben Teil der Kosten für Unterkunft und Heizung sein. Die Crux daran: Diese werden zum größten Teil von den Kommunen getragen. Zwischen 250 und 400 Millionen Euro jährliche Mehrbelastung kämen laut Deutschem Landkreistag daher auf sie zu.

"Wenn Mehrbelastungen auftreten, werden wir einen angemessenen Ausgleich finden", betonte Heike Helfer, Sprecherin des BMAS. Sie verwies zugleich darauf, dass die dezentrale Warmwasseraufbereitung, beispielsweise in Boilern, nach neuesten Daten nur noch in wenigen Haushalten genutzt werde.

Die Warmwasserfrage ist nicht die einzige, die die Kommunen umtreibt. "Wir erwarten, dass uns alle Mehrkosten, die durch die Hartz-Reform entstehen, kompensiert werden", betonte Uwe Lübking, Sozialexperte beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB). Der DStGB geht davon aus, dass durch die geplante Erhöhung des Regelsatzes und der Hinzuverdienstgrenzen jährliche weitere Mehrbelastungen von knapp 300 Millionen Euro für die Kommunen entstehen. Durch die beiden Erhöhungen könnten mehr Menschen berechtigt sein, Hartz IV zu beziehen, dadurch erhöhen sich auch die Unterkunftskosten.

Streit gibt es zudem wie jedes Jahr um die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterkunft, die sich 2010 auf insgesamt 14 Milliarden Euro beliefen. Der Bund will sich 2011 mit rund 3,6 Milliarden Euro daran beteiligen. Das wäre ungefähr so viel, wie er bereits 2005 gegeben hat.

Die Ausgaben der Kommunen sind hingegen zwischen 2005 und 2010 um knapp 2 Milliarden Euro gestiegen. Deswegen fordern DStGB, Landkreistag und die Länder eine deutlich höhere Bundesbeteiligung und einen neuen Berechnungsschlüssel. Bundesrat und Bundestag haben deswegen den Vermittlungsausschuss einberufen. Bisher sind die Länder mit ihren Forderungen stets gescheitert.

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5 Kommentare

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  • W
    Walter

    Oder als Zusammenfassung von Volkers Ausführungen:

     

    "Bereitung von Warmwasser" wird als Pauschale aus meinen Gaskosten herausgenommen und von mir selbst bezahlt.

    Das Geld vom Bund steckt sich die Stadt in die eigene Tasche.

    Rechtliche Konsequenzen? Keine.

     

    Reich mir mal die Pfauenfeder Guido, Du weist wofür.

  • VR
    Volker Rockel

    Einer dieser unsäglichen Tricksereien besteht ja immer noch bei der Berechnung der Kosten für die Warmwasseraufbereitung:

     

    1. Jeder in die EVS eingebunden Haushalte, erfaßt jeweils nur für ein Quartal in einem Haushaltsbuch alle Einnahmen und Ausgaben. Insoweit gibt es, je nachdem wie dieser Erfassungszeitraum jahreszeitlich liegt, jahreszeitlich bedingt geringere oder höhere Stromkosten bzw. Heizkosten.

     

    In jedem Fall ist daher über die Führung des Haushaltsbuches, die Höhe der Strom u.- Heizkosten absolut(!) nicht ausreichend erfaßt und damit auch nicht schlüssig in der Regelsatzberechnung bestimmt worden. (Jeder kann ja mal für sich versuchen die Frage zu beantworten, wie er denn Stromkosten, Heizkosten und Kosten der Warnwasseraufbereitung für sich monatlich exakt bestimmen würde!?)

     

    Insoweit ist das hinterlegte „Statistikmodell“ für diese Positionen der EVS sicherlich ohnehin kritisch zu Hinterfragen! (nur wer tut’s?)

     

     

    Diese Notwendigkeit ist auch mehr als begründet, wenn man sich die üblicherweise statistisch hinterlegten Durchschnittsverbräuche an Strom von Ein-Personen-Haushalten in Deutschland ansieht! Die weisen nämlich einen erheblich höheren Stromverbrauch aus, als im Regelsatz der Grundsicherung abgebildet werden!

     

     

    2. Die EVS weist lediglich die Einnahmen und Ausgaben eines „zurückliegenden Zeitraums“ aus. Man errechnet also jetzt aufgrund der Einnahmen und Ausgaben der Haushalte von 2008, die Regelsätze ab 2011.

     

    Aber gerade die Heizkosten u- Stromkosten unterliegen einer nicht unerheblichen Preissteigerungsrate!- Diese zwischenzeitlich bereits realisierten Preisanpassungen, bleiben aber im jeweils neuen Regelsatz unberücksichtigt!

     

     

    3. Aus welchen Gründen auch immer, geht die Berechnungsgrundlage des Regelsatzes der Grundsicherung davon davon aus, dass Warmwasser „immer über Strom erzeugt wird“!? (Hierfür waren in dem alten Regelsatz per ab 1. Juli 2007, insgesamt 6,26 Euro bei den Stromkosten für die Warmwasseraufbereitung ''als Annahme(!)'' berücksichtigt!)

     

    Wird das Warmwasser aber „abweichend“ über die Heizungsanlage erzeugt, dann sind die Kosten der Warmwasseraufbereitung (weil ja vermeintlich schon im Regelsatz bei der Position Stromkosten berücksichtigt!), auf die erstattungsfähigen Heizkosten anzurechnen.

     

    Oder anders ausgedrückt, der ALG-II Leistungsempfänger erhält zwar den vollen Regelsatz, aber die Heizkosten werden ''um einen Anteil'' gekürzt, der (als Annahme, weil nicht in der EVS getrennt konkret erfaßt!) auf die Warmwasseraufbereitung durch Strom entfallen würden.

     

    Ist die tatsächliche Höhe der Kosten der Warmwasseraufbereitung über eine Heizungsanlage nicht getrennt bestimmbar ist, wird dieser herausgerechnet! Entweder durch einen Festbetrag pro Quadratmeter Wohnfläche, als Fixbetrag der Regelleistung oder – und das ist zunehmend deutschlandweit die Regel – nach § 9 Abs. 3 S. 5 Heinzkostenverordnung pauschaliert, indem man „18 % der Heizkosten auf die Warmwasseraufbereitung“ entfallend annimmt.

     

    Das die „angenommen Höhe“ der Stromkosten für die Warmwasseraufbereitung, nichts mit der „tatsächlichen Höhe“ der Kosten einer Warmwasseraufbereitung über die Heizungsanlage zu tun hat, wird völlig negiert!

     

     

    4. Unberücksichtigt bleibt damit aber auch, dass im Regelfall die Menge des „aufbereiteten Warmwassers“ eine relativ konstante Größe ist. D.h., selbst in „kalten Wintern“ wird i.d.R. deswegen nicht mehr an warmen Wasser verbraucht.

     

    Es wird aber sehr wohl in kalten Wintern mehr geheizt!- Da aber die Heizkosten – bei Warmwasseraufbereitung über die Heizungsanlage – i.d.R. „pauschaliert“ um 18 % der Warmwasseraufbereitung wegen gekürzt werden, ist davon auszugehen, dass auch der auf die reine Heizleistung entfallende Anteil der Heizkosten, dem ALG II Leistungsempfänger nicht immer zufließt.- Was wiederum einer nicht-verfassungskonformen Kürzung des Regelsatzes gleich käme!

     

     

    Schlussbemerkung: Egal wie,- diese ganze Erhebungsmimik für die Strom- wie auch Heizkosten, ist statistisch nicht schlüssig und die Abrechnungsmimik hierzu mit Sicherheit gleichfalls zwingend zu überarbeiten!- Bin gespannt, wer sich des Themas politisch endlich annimmt...

  • C
    cyctologie

    schade, ich dachte schon es sei endlich jemandem aufgefallen, dass man hartz4er die keinen alk mehr bezahlt bekommen, nicht mit einer gruppe vergleichen kann die trinkt, sondern dafür menschen wie mich nehmen muss die nicht trinken. ich war grad aus und hab inklusive trinkgeld 5€ für zwei wasser bezahlt.

    die fehlen in der berechnng auf jeden fall.

  • GM
    Gosig Mus

    "Sie verwies zugleich darauf, dass die dezentrale Warmwasseraufbereitung, beispielsweise in Boilern, nach neuesten Daten nur noch in wenigen Haushalten genutzt werde."

     

    Die Quelle für die Daten und die genaue Zahl hätte ich gerne. Fast alle Leute, die ich kenne haben einen Boiler oder (zunehmend) einen Durchlauferhitzer. Glaube gern, das meine Erfahrung da total unrepräsentativ ist, aber "wenige Haushalte" kann 4% bedeuten oder auch 40%. Und Leute, die im Keller ihres Mehrparteienhauses eine Anlage fürs ganze Haus haben werden ihr Warmwasser wohl auch nicht umsonst kriegen.

  • C
    Celsus

    Es gibt also die Überlagerung von Kosten der Arbeitslosigkeit auf die Kommunen. Schlecht für Kommunen, die eh schon geringe Einnahmen und eine hohe Arbeitslosenzahl haben. Die dort angesiedelten Firmen, die Einwohner und darunter auch - aber nicht nur - die Arbeitslosen werden das ausbaden müssen.

     

    Diese Kommunen sollen jetzt also trotzdem all die Aufgaben schultern? Das ist kontraproduktiv für die Firmenansiedlung und Erhaltung noch vorhandener Firmen, für die Entschuldung von Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit und für ein Leben mit vielen kommunalen Freizeitangeboten.

     

    Mit anderen Worten ist diese Politik in unkreativer Weise das, was wir schon seit Jahren erleben: Immer mehr Kosten bei den bereits winselnden Kommunen. Werden sie die Tritte weitergeben? Ja. Aber an wen alles?

     

    Das ist die Förderung von hohen Folgekosten für die Allgemeinheit aus Dummheit und mangelnden Sachverstand der Politiker.