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■ LeiharbeitArbeitsamt greift ein

Nürnberg (dpa) – Betriebe dürfen künftig keine Werkvertragsarbeiter aus Osteuropa und der Türkei mehr einsetzen, wenn sie Stammpersonal entlassen haben oder noch entlassen wollen. Eine entsprechende Verschärfung der Arbeitsmarktschutzklausel von 1993 will die Bundesanstalt für Arbeit in den nächsten Wochen anweisen, kündigte gestern eine Behördensprecherin an. Damit solle verhindert werden, daß Stammpersonal durch billige Werkvertragsarbeiter ersetzt wird.

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