Leichte Sprache: Endlich wählen!

Menschen mit Vollbetreuung können bei der Europa-Wahl wählen. Sie müssen dazu ein Formular ausfüllen.

jemand steckt einen Wahlbrief in eine Wahlurne

Menschen mit voller Betreuung dürfen bei der Europa-Wahl wählen Foto: dpa

Hier können Sie den Text herunterladen.

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Fast 85.000 Deutsche haben eine volle Betreuung.

Volle Betreuung bedeutet:

Menschen haben eine rechtliche Betreuung

in allen Lebens-Bereichen.

Diese Menschen hatten lange Zeit kein Wahl-Recht.

Das ist seit kurzem anders.

Im Januar hat das Bundes-Verfassungs-Gericht entschieden:

Auch Menschen mit voller Betreuung haben ein Wahl-Recht.

Sie dürfen bei den Wahlen mitwählen.

Und sie dürfen selbst als Politiker bei Wahlen antreten.

Die nächste große Wahl ist die Europa-Wahl.

Erwachsene EU-Bürger können bei der Wahl

die Mitglieder vom Europäischen Parlament wählen.

Gilt das auch für Menschen mit voller Betreuung?

Dazu gibt es verschiedene Meinungen.

Die Parteien SPD und CDU sagen:

Menschen mit voller Betreuung haben jetzt auch das Wahl-Recht.

Aber die Europa-Wahl ist schon am 26. Mai 2019.

Für die Wahl wurden schon viele Dinge beschlossen.

Zum Beispiel wurde schon beschlossen,

welche Politiker bei der Wahl antreten.

Neue Wähler bedeuten Änderungen.

Denn auch die neuen Wähler dürfen

bei der Wahl als Politiker antreten.

Deshalb fordern die SPD und CDU:

Menschen mit voller Betreuung sollen erst später wählen.

Sie sollen bei einer anderen Wahl zum 1. Mal wählen.

Die Parteien FDP, Grüne und Linke finden das ungerecht.

Deshalb haben sie einen Antrag gestellt.

In dem Antrag steht:

Das Wahl-Recht soll zur Europa-Wahl gelten.

Ein Gericht hat über den Antrag entschieden:

Menschen mit voller Betreuung können

schon bei der Europa-Wahl wählen.

Viele Menschen freuen sich über die Entscheidung

Christian Specht freut sich.

Er arbeitet für die taz und für die Lebenshilfe in Berlin.

Er sagt zur Entscheidung vom Gericht:

Das Wahl-Recht ist gut.

Dafür haben viele Menschen lange gekämpft.

Christian Specht sagt auch:

Menschen mit voller Betreuung brauchen

Informationen zur Europa-Wahl.

Damit meint Christian Specht zum Beispiel

Informationen zum Wähler-Verzeichnis.

Das ist eine Liste von allen Menschen,

die in Deutschland wählen dürfen.

Nur wer auf der Liste steht,

darf bei der Europa-Wahl wählen.

Wie kommt man auf die Liste?

Man muss dafür ein Formular ausfüllen und unterschreiben.

Das Formular kann man direkt hier oder

auf bundeswahlleiter.de herunterladen.

Das ausgefüllte Formular sendet man dann

zum Beispiel per Post an die Gemeinde am Wohnort.

Dort muss das Formular zwischen dem 6. und 10. Mai vorliegen.

Zuerst prüft die Gemeinde das Formular.

Dann gibt es einen Eintrag im Wähler-Verzeichnis

und man darf bei der Europa-Wahl wählen.

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Die Infos in diesem leichten Text kommen

aus diesem „schweren“ Text und vom Bundeswahlleiter.

Übertragung in Leichte Sprache von: taz leicht

Prüfung von: capito Berlin, Büro für barrierefreie Information

Erschienen am: 26. April 2019

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