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Archiv-Artikel

Legale und illegale Doppelstaatler

Offiziell hat es die doppelte Staatsbürgerschaft für türkische MigrantInnen nie gegeben, de facto konnte sich jeder Eingebürgerte bis zum Jahr 2000 wieder den türkischen Pass holen. Die CDU-Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft bewirkte die Schließung dieser Gesetzeslücke: Wer einen neuen Pass beantragt, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, heißt es jetzt im Staatsbürgerschaftsrecht. Deshalb droht tausenden von türkischen Doppelstaatlern der Entzug des deutschen Passes. Ausgenommen sind fast alle EU-Bürger, Kinder aus binationalen Ehen und Menschen, die aus ihrem Heimatland nicht ausgebürgert werden können. 40 Prozent der Einbürgerungen in NRW führten auch nach 2000 zu einer legalen doppelten Staatsbürgerschaft.