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Leerstand beschäftigt jetzt auch den Senat

■ Am Mittwoch findet konzertierte Aktion gegen Leerstand statt / Problem für Instandsetzung war bisher Vermögensrecht

Die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam, aber sie mahlen. Ein halbes Jahr nachdem die Neufassung des Vermögensrechts zum Stillstand bei den Berliner Wohnungsbaugesellschaften geführt hatte, und nachdem zahlreiche Häuser besetzt wurden, treffen am Mittwoch nun Vertreter der Senatsbauverwaltung, des Finanzsenators und der Bezirke zusammen, um die Instandsetzung leerer Wohnungen auch bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen zu beraten.

10.000 leere Wohnungen, unterlassene Reparaturen und unzufriedene Mieter gehören seit Jahresbeginn in den Ostberliner Bezirken zum Alltag. Der Grund ist die Neufassung des Entschädigungs- und Ausgleichsgesetzes, das es den Wohnungsbaugesellschaften verbietet, bei restitutionsbefangenen Häusern zu investieren. Dazu kommt noch der Ärger mit den notverwalteten Häusern, jenen Gebäuden, bei denen die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer auf Tauchstation gegangen sind. Seitdem die Probleme bekannt sind, wird der schwarze Peter zwischen Bezirken, Bausenator und Finanzsenator regelmäßig hin- und hergeschoben.

Insgesamt 2.000 Wohnungen stehen allein in Prenzlauer Berg leer. Davon gammeln nach Angaben von Ralf Hirsch, beim Bausenator zuständig für Leerstand und dessen Beseitigung, 76 Gebäudeteile komplett leer vor sich hin. In der Christinenstraße 15 in Prenzlauer Berg zum Beispiel hat das Gerangel um die Zuständigkeiten bisher eine Wiedervermietung des leerstehenden Seitenflügels verhindert. Seitdem das Gebäude im April besetzt wurde, streiten Wohnungsbaugesellschaft und Finanzverwaltung um die Instandsetzung. Eine vergleichsweise bescheidene Summe von 200.000 Mark wäre nach Berechnungen des Sanierungsträgers S.T.E.R.N. notwendig, um die leeren Behausungen herzurichten.

Bislang freilich weigert sich der Finanzsenator, das Geld lockerzumachen. Auch gibt es bislang keine Möglichkeit, Investitionen dieser Art als Schuld ins Grundbuch einzutragen, um sie vom späteren Eigentümer wieder zurückzuverlangen.

Die Senatsrunde am Mittwoch will nun im Beisein des Prenzlauer Berger Baustadtrats Matthias Klipp eine Lösung für die Christinenstraße 15 ebenso finden wie für die von WIP und Betroffenenvertretungen vorgebrachte Forderung nach einer Schwerpunktinstandsetzung auch für andere leerstehende Gebäudeteile.

Daß es aber nicht nur zwischen den Bezirken und dem Finanzsenator Probleme gibt, sondern auch mit der Senatsbauverwaltung, zeigt das Beispiel der Schönhauser Allee 39a. Hier verfügte die Bauabteilung Prenzlauer Berg ein Instandsetzungsgebot, das von der Bauverwaltung abgelehnt wurde. Der Grund: ungeklärte Eigentumsverhältnisse. „Wenn wir solche Fälle am Mittwoch klären könnten“, meinte Baustadtrat Matthias Klipp, „wären wir ein Stück weiter.“ Uwe Rada

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