■ Ledige Väter: Kein Sorgerecht
München (AP) – Ledige Väter haben nur äußerst geringe Chancen, das Sorgerecht für ihre unehelichen Kinder zu erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit zwei gestern veröffentlichten Entscheidungen betont, der Gesetzgeber habe zu Recht nichteheliche Kinder den Müttern zugesprochen. Nur deren Fehlverhalten rechtfertige den Entzug von Personen- und Vermögenssorge. Keine Rolle spiele, ob die Kinder selbst lieber beim Vater leben wollen oder dieser ihnen wirtschaftlich mehr bieten kann. (AZ: 1 Z BR 79/92 und 1 Z BR 92/92).
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