■ Lauschangriff: FDP kompromißbereit
Straßburg (AP) – Zwar billigte die FDP auf ihrer Bundeshauptausschußsitzung in Straßburg einen Vorstandsbeschluß, der den „Großen Lauschangriff“ zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität strikt ablehnt, sie will aber den grundgesetzlich geschützten Wohnungsbegriff einengen. Die Grundgesetzänderung soll ermöglichen, daß der Begriff der „Wohnung“, die unter strengen Schutz gegen äußere Einflüsse wie etwa Abhörgeräte gestellt ist, künftig nicht mehr Hotelzimmer oder Tiefgaragen umfasse.
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