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■ LauschangriffSachsen läßt's zu

Dresden (AP) – Um Straftaten zu vereiteln, soll die sächsische Polizei nach dem Willen der Landesregierung künftig Wohnungen mit Bild- und Tongeräten überwachen dürfen. Eine Novelle des Landespolizeigesetzes, die am Dienstag vom Kabinett in Dresden gebilligt wurde, sieht außerdem vor, Gewalttäter 14 statt bisher vier Tage in Vorbeugegewahrsam nehmen zu können. Ferner soll der sogenannte finale Rettungsschuß etwa auf Geiselnehmer in lebensbedrohlichen Situationen angeordnet werden können.

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