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Lauschangriff I.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg hält den Kompromiß zum Lauschangriff „für untragbar“. Die erzielte Einigung sei ein gravierender Eingriff in eines der elementarsten Grundrechte, erklärte die Kammer gestern. Zudem solle das Abhörverbot bei Geistlichen und Strafverteidigern lediglich in der Strafprozeßordnung festgeschrieben werden. Und diese könne jederzeit mit der einfachen Mehrheit der Regierungsparteien aufgehoben werden.

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