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Lastwagenstau an Frankreichs Grenze

■ Protestaktionen französischer Fernfahrer gegen die geplante Schwerverkehrsabgabe / Staus und lange Wartezeiten an 19 Grenzübergängen / Protestaktion bis Mittwoch abend geplant

Straßburg/Saarbrücken (afp) - Protestaktionen der französischen Lkw-Fahrer gegen die geplante Schwerverkehrsabgabe in der Bundesrepublik haben am Mittwoch an den 19 deutsch-französischen Grenzübergängen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen gesorgt. Der Autobahnübergang Saarbrücken-Forbach wurde am Morgen völlig gesperrt, nachdem protestierende Lkw-Fahrer auf französischer Seite bei der Auffahrt Stiring-Wendel mit ihren Fahrzeugen eine Blockade errichtet hatten. Der Verkehr in Richtung Frankreich wurde von der deutschen Polizei auf die Landstraße umgeleitet. Dort bildete sich nach Angaben des Grenzschutzamtes Saarbrücken am Vormittag ein mehrere Kilometer langer Stau in beiden Fahrtrichtungen. Verzögerungen und längere Wartezeiten wurden auch von den meisten elsässisch-deutschen Grenzübergangen gemeldet. Der Lkw-Verkehr sei völlig zum Erliegen gekommen, der Individualverkehr erheblich behindert, sagte ein Sprecher des zuständigen Grenzschutzamtes in Weil am Rhein. Beim Übergang Straßburg-Kehl konnten Personenkraftwagen nach Angaben des Bundesgrenzschutzes am Vormittag noch „fast normal“ in beide Richtungen passieren, der Lkw-Verkehr war dagegen auch hier völlig lahmgelegt. Der Zollhof sei voll mit Lastkraftwagen, die nicht abgefertigt werden könnten, sagte ein Sprecher der Zolldienststelle Kehl.

Die Protestaktion, zu der der Verband der französischen Spediteure aufgerufen hat, hat am Dienstag abend begonnen und soll bis Mittwoch abend 22.00 Uhr fortgesetzt werden. Der Bundesgrenzschutz rechnet damit, daß sich die Lage gegen Abend erheblich verschärfen wird, wenn Tausende französischer Grenzgänger auf dem Heimweg sind.

Die umstrittene Schwerverkehrsabgabe, gegen die unterdessen die EG-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingelegt hat, soll ab 1. Juli von allen in- und ausländischen Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen erhoben werden, die die deutschen Autobahnen benutzen. Das entsprechende Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat bereits zugestimmt haben, gilt für deutsche Fahrzeuge ebenso wie für ausländische Lastwagen. Für Lkw aus der Bundesrepublik muß aber im Gegenzug weniger Kraftfahrzeugsteuer gezahlt werden.

Das Gesetz gilt für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Höhe der Gebühr, die bis zu 9.000 Mark im Jahr beträgt, richtet sich in sechs Stufen nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges und kann entweder für einen bestimmten Lastwagen oder aber personengebunden für einen Halter gezahlt werden. Eine Bescheinigung über die gezahlte Gebühr muß der Fahrer eines Lkw mitführen und sie bei Kontrollen vorzeigen.

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