: Langzeitstudis müssen blechen
MANNHEIM dpa ■ Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Studiengebühren für Langzeitstudenten gebilligt. Solche Gebühren verstießen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Richter begründeten damit, warum sie im April die Klagen von vier Studenten abgewiesen hatten. Baden-Württemberg erhebt als einziges Bundesland 1.000 Mark Gebühren pro Semester, wenn die Regelstudienzeit um vier Semester überschritten wird. Die vier Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass die Gebühren den Gleichheitsgrundsatz verletzten, weil nur Studienzeiten an deutschen Unis berechnet würden, nicht jedoch Studienaufenthalte im Ausland. Dies wiesen die Richter zurück: Die Gebühr sei eine legitime „Benutzungsgebühr“ für eine staatliche Leistung. Die Kläger können gegen die Entscheidung Revision einlegen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen