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■ Berliner TelegrammLangfristiges Parken kann teuer werden

Parken bei längerer Abwesenheit wie einem mehrwöchigen Urlaub oder Krankenhausaufenthalt kann für den Fahrzeughalter teuer werden. Das gilt dann, wenn zwischenzeitlich ein vorübergehendes Park- und Halteverbot eingerichtet und der zunächst korrekt geparkte Wagen abgeschleppt wird. Die Polizei empfahl gestern daher, in solchen Fällen einen Vertrauten alle drei Tage nach dem Rechten sehen zu lassen, damit das Auto gegebenenfalls noch rechtzeitig entfernt werden kann. Anlaß für diese Empfehlung sind Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Berliner Verwaltungsgerichts. Danach verstößt es nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn ein ursprünglich erlaubt geparktes Kraftfahrzeug drei Tage nach Aufstellung eines Halteverbotszeichens auf Kosten des Halters abgeschleppt wird. ADN

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