in kürze DNA-DATEN SEXUALTÄTER : Lange Speicherung
Ein Sexualstraftäter muss die Speicherung seiner DNA-Daten auch noch Jahre nach der Tat hinnehmen. Das Oberlandesgericht Hamm wehrte damit gestern die Klage eines Sexualtäters ab, dessen Vergewaltigungs- und Missbrauchstaten mehr als zehn Jahre zurücklagen. (dpa)