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Archiv-Artikel

in kürze DNA-DATEN SEXUALTÄTER Lange Speicherung

Ein Sexualstraftäter muss die Speicherung seiner DNA-Daten auch noch Jahre nach der Tat hinnehmen. Das Oberlandesgericht Hamm wehrte damit gestern die Klage eines Sexualtäters ab, dessen Vergewaltigungs- und Missbrauchstaten mehr als zehn Jahre zurücklagen. (dpa)