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auschwitz-prozessLandgericht lehnt Befangenheitsantrag ab

KÖLN | Der Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers ­Auschwitz kann trotz erheblicher Bedenken gegen den Vorsitzenden Richter Kabisch wie geplant am 29. Februar beginnen. Eine Kammer des Gerichts lehnte gestern die Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers ab. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht möglich.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin und Nebenkläger-Anwalt Cornelius Nestler hatten den ungewöhnlichen Schritt gemacht, weil sie dem Gericht vorwarfen, einseitig darauf hinzuwirken, das Verfahren aufgrund einer Erkrankung des Angeklagten Hubert Zafke einstellen zu wollen. Der Richter hatte entschieden, den Prozess mit einer erneuten Gesundheitsprüfung des Angeklagten zu beginnen und lediglich drei Verhandlungstage bis Ende März vorgesehen. Nestler warf dem Gericht in der vergangenen Woche vor, kein Urteil fällen zu wollen. Der 95-jährige Zafke, Exmitglied einer SS-Sanitätsabteilung, ist von der Staatsanwaltschaft der Beihilfe zum Mord in über 3.000 Fällen angeklagt. (taz)

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