: „Landfriedensbruch“ soll eingeführt werden
■ Union will Demonstrationsstrafrecht verschärfen / Passive Teilnahme an gewalttätigen Demos soll bestraft werden
Bonn (ap) - Eine Arbeitsgruppe der CDU/CSU–Fraktion im Bundestag hat einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen zur Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts vorgelegt. Kern der Vorschläge, die der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Karl Miltner (CDU)in Bonn vortrug, ist die Wiedereinführung des Landfriedensbruches. Danach würde sich schuldig machen, wer sich nach Ausbruch von Gewalttätigkeiten nicht entfernt und dadurch „den Gewalttätern Deckung gewährt und psychischen Rückhalt vermittelt“, wie die Kommission formulierte. Die Vorschläge sehen folgende Gesetzesänderungen vor: - Das Verbot der Vermummung und der „passiven Bewaffnung“ wird als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Jetzt wird die Vermummung nur unter bestimmten Bedingungen geahndet. - Das Befürworten von Straftaten und die Anleitung zu deren Ausführung werden wieder unter Strafe gestellt. Der entsprechende Paragraph 88a war zu Beginn der 80er Jahre abgeschafft worden. - Ebenfalls wiedereingeführt werden soll nach Meinung der Kommission die Teilnahme und die Aufforderung zur Teilnahme an verbotenen öffentlichen Versammlungen. - Haft wegen Wiederholungsgefahr soll auch beim Straftatbestand des Landfriedensbruches möglich sein. - Verbot von tragbaren Schleudern und Katapulten. Außerdem will die Union Spezialeinheiten der Polizei zum Einsatz bei Großdemonstrationen einrichten.
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