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Archiv-Artikel

Land untersucht Rückstände selbst

Bei der Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein darf nur noch das Land Proben zum Beispiel auf Antibiotika testen, wie von der EU vorgeschrieben. Für Überwachungsmaßnahmen sind weiterhin Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Analysen auf Rückstände dürfen Kommunen aber nicht mehr an Drittfirmen, sondern nur noch an das Landeslabor vergeben.