in kürze SCHWANGERENBERATUNG : Länder müssen zahlen
Anerkannten Beratungsstellen für Schwangere steht eine staatliche Förderung von mindestens 80 Prozent zu. Damit gab das Bundesverwaltungsgericht der Caritas, Diözese Osnabrück, Recht. Diese Förderung ergebe sich klar aus dem Schwangerenkonfliktgesetz. (dpa)