: Länder lehnten ab
■ Aber neues „einholendes Gesetz“ soll doch noch höhere Diäten bringen
Bonn (dpa) – Die Bundesländer haben erwartungsgemäß die vom Bundestag bereits beschlossene Anhebung der Abgeordnetenbezüge gestoppt. In der Länderkammer sprachen sich gestern in Bonn lediglich Bayern und Sachsen für die Grundgesetzänderung aus, mit der die Diäten an die Bezüge von Bundesrichtern gekoppelt werden sollten. Damit müssen die Bundestagsfraktionen nach einem neuen Weg zur geplanten Diätenanhebung suchen.
Um die Diätenerhöhung ohne Grundgesetzänderung verwirklichen zu können, wird die Rechtsstellungskommission des Ältestenrates einen neuen Entwurf anstoßen, der als normales Gesetz die parlamentarischen Stationen durchlaufen muß. Dieses neue „einholende Gesetz“ soll keiner Verfassungsänderung bedürfen. Es wird auf die automatische Anbindung an die Richterbesoldung verzichten und konkrete Zahlen nennen. Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Dieter Wiefelspütz (SPD), sagte: „Wir werden D-Mark-Beträge beschließen." Auf die Verfassungsmäßigkeit des angestrebten Verfahrens werde „pingelig“ geachtet.
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