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Länder für mehr Abhörbefugnisse

BERLIN ap ■ Mit der Novelle des G-10-Gesetzes haben die Geheimdienste künftig bei der Überwachung von Telefonaten, Faxen und E-Mails mehr Befugnisse. Zugleich werden die Rechte der Betroffenen gestärkt. Die Länder stimmten den neuen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses gestern im Bundesrat zu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Abhörbefugnisse des Bundesnachrichtendiensts (BND) bei Auslandsgesprächen im Juli 1999 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Künftig soll stärker kontrolliert werden, was mit den gewonnenen Daten geschieht. Mindestens alle sechs Monate muss geprüft werden, ob diese gelöscht werden können. Der BND muss Betroffene sofort von der Nutzung der Daten informieren.

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