piwik no script img

L'État c'est moi (X)Der bemannte Staat

Der Staat ist repressiv und patriarchal. Doch der Glaube an ein "feministisches Jenseits" des Staates ist auch eine Illusion. Über die Paradoxien feministischer Staatskritik.

Im Wahlkampf zeigte sich die SPD betont frauenfreundlich - die Realität sieht meistens anders aus. Bild: ap

Nach den neoliberalen Abgesängen auf den Staat kehrt angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise und des Versagens ökonomischer Selbstregulation eine post-neoliberale Spielart des Rheinischen Kapitalismus zurück: Der Staat soll in die Ökonomie intervenieren, als Nothelfer der angeschlagenen Finanzhäuser und zur Abstützung trudelnder Wirtschaftsbranchen. Es kann also von einer Erosion des Nationalstaates keine Rede sein, vielmehr wird, dies zeigen die vornehmlich nationalstaatlich organisierten Rettungsbemühungen für die Finanzwirtschaft, Staatlichkeit in einem modifizierten Zusammenspiel lokaler, nationaler und supranationaler Ebenen neu geordnet.

Diese Re-Skalierung von Staatlichkeit setzt die Frage nach dem Geschlecht des Staates wieder auf die Agenda. Es ist zu befürchten, dass auch die Patriarchalität des Staates re-organisiert wird. Die deutschen Rettungsaktionen für Banken und die Automobilbranche zeugen davon, dass die staatliche Benachteiligung von Frauen gerade in der Krise fröhliche Urstände feiert - Frauenarbeitsplätze wurden nicht als "systemwichtig" qualifiziert. So hat sich wieder gezeigt, dass der Staat männlich ist. Dies gibt einmal mehr Anlass zur Frage, ob Frauen besser "keinen Staat machen" sollten. Sollte eine feministische Strategie, die auf weibliche Freiheit und Selbstbestimmung zielt, nicht ohne oder jenseits staatlicher Institutionen ansetzen?

Ein kurzer historischer Rückblick verdeutlicht das stets ambivalente Verhältnis von Frauenbewegung und Staat. Für die bundesdeutsche Frauenbewegung war der Staat bis weit in die 1980er Jahre hinein eine Anti-Institution: Staatliche Verwaltungen, vor allem staatliche Gesetze wurden als Instrumente zur Unterdrückung, Marginalisierung und Kontrolle von Frauen kritisiert. Die Erfahrungen mit der repressiven Abtreibungsregelung geben dieser staatsskeptischen Sicht bis heute Recht.

Auch der patriarchale Wohlfahrtsstaat institutionalisierte durch seine Maßnahmen die soziale Rechtlosigkeit von Frauen beziehungsweise ihre vom männlichen Familienernährer lediglich abgeleitete Existenz. Der Sozialstaat trug systematisch zur Aufrechterhaltung geschlechtshierarchischer Arbeitsteilung und zur Entwertung von Frauenarbeit bei. Auch die familiär organisierte Kinderbetreuung und Pflege alter Menschen ist eine Form staatlich organisierter Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Vor allem die staatlich tolerierte Sicherheitslücke in der Privatsphäre, die Tatsache, dass geschlechtsbasierte Gewalt im sozialen Nahraum lange nicht als Gewalt betrachtet und bis in die 1990er Jahre staatlich nicht geahndet wurde, war Ausweis staatlich organisierter Geschlechterdiskriminierung.

Und schließlich sind Frauen politisch nach wie vor unterrepräsentiert, von staatlicher Entscheidungsmacht ausgeschlossen. Eine Kanzlerin macht da noch keinen feministischen Sommer, denn die politische Öffentlichkeit ist maskulinistisch kodiert und die Parteien als zentrale Akteure liberaler Demokratien sind die Hüter politischer Männlichkeit. Der Staat ist kein neutraler Vermittler zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen, er stellt kein Allgemeinwohl her und dar. Er ist ein Männerbund, und zwar nicht nur in dem schlichten Sinne, dass staatliche Institutionen mehrheitlich von Männern besetzt, also "bemannt" sind, sondern in einem strukturellen Sinne, dass der demokratische Staat männliche Dominanz und Privilegien organisiert, Frauen aber systematisch zum "anderen Geschlecht" macht und diskriminiert.

BIRGIT SAUER

Birgit Sauer, 52, ist seit 2006 Professorin am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien und Sprecherin des Doktoratsprogramms "Gender, Violence and Agency in the Age of Globalization". Forschungsschwerpunkte: Politik der Geschlechterverhältnisse sowie Staats- und Institutionentheorien. Zuletzt erschienen: "Staat und Geschlecht. Grundlagen und aktuelle Herausforderungen feministischer Staatstheorie" (Nomos Verlag), zusammen mit Gundula Ludwig und Stefanie Wöhl.

**********

L'État, cest moi (X) | Welche Macht hat der Staat noch? Und was hat das mit uns zu tun? Serie zur Bundestagswahl.

Doch trotz der Reproduktion des Immergleichen sind seit den 1970er Jahren die Geschlechterverhältnisse westlicher Demokratien und Wohlfahrtsstaaten in Bewegung geraten. Trotz des Beharrens auf "Autonomie versus Institution" schlugen auch Teile der deutschen Frauenbewegung den Weg in Richtung staatliche Institutionen ein, und der Staat wurde zum Ansprechpartner für feministische Forderungen sowohl nach Anerkennung wie auch nach finanziellen Ressourcen. Die in den Folgejahren etablierten staatlichen Gleichstellungspolitiken - Quotenregelungen im öffentlichen Dienst und in Parteien, Bereitstellung von öffentlichen Kindereinrichtungen, partielle gesellschaftliche Anerkennung bzw. Honorierung von Pflege- und Hausarbeit - waren erfolgreich bei der Integration von Frauen in Bildung, Erwerbsarbeit und politische Entscheidungspositionen. Seit den 1970er Jahren entwickelte sich ein "Staatsfeminismus", eine Geschlechterdemokratisierung durch staatliche Institutionen wie Frauenministerien und Gleichstellungsbeauftragte.

Die Ironie der Geschichte holte die feministische Staatskritik ein: Als westeuropäische Sozialstaaten, insbesondere der deutsche unter der rot-grünen Regierung, im Zuge ökonomischer Globalisierung und neoliberaler Restrukturierung verschlankt und abgebaut wurden, musste auch die feministische Debatte erst einmal Atem holen und trotz aller Staatsskepsis zurecht auf sozialstaatliche Regulierungen und Institutionen beharren.

Die Folgen des sozialstaatlichen Kahlschlags waren in den meisten europäischen Ländern für Frauen dramatischer als für Männer: Frauen wurden stärker für familiäre Betreuungs- und Pflegearbeiten in die Pflicht genommen, aber nicht alle Frauen gleichermaßen: Vielmehr wurde die Differenz zwischen Frauen, vor allem klassenmäßige und ethnische Unterschiede, geschickt ins staatlich sanktionierte neoliberale Kalkül einbezogen. Für die kapitalismusnotwendige, aber externalisierte Care-Arbeit werden kaum innovative Regulierungen entworfen, obwohl die Lissabon-Strategie der EU das weibliche Arbeitskräftereservoir ausschöpfen und dem kapitalistischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen will. Haushalte werden so nicht mehr nur Sphären unbezahlter Arbeit, sondern entwickeln sich zu staatlich geduldeten Billiglohnsektoren für Migrantinnen.

Diese wechselvolle Beziehungsgeschichte zwischen Feminismus und Staat führte zu einem revidierten feministischen Staatskonzept und mithin zu einer differenzierteren Einschätzung der Rolle des Staates für die Reproduktion ungleicher Geschlechterverhältnisse. Staatlicher Maskulinismus wird als Organisationsmuster begriffen: Die "versachlichte" Männlichkeit staatlicher Institutionen entsteht zum Beispiel aus einem vermeintlich rationalen, ent-emotionalisierten Regelsystem, einer geschlechtsspezifischen hierarchischen Arbeitsteilung, dem Senioritätsprinzip, persönlichen Netzwerken von Männern sowie einem spezifischen Denkstil staatlicher Institutionen.

Dieser "male bias" erklärt sowohl eingeschränkte Partizipationsmöglichkeiten im Rahmen von formal-demokratischen Verfahren wie auch die Unterrepräsentation von Frauen in politischen Institutionen trotz ihrer rechtlichen Gleichstellung. Die demokratischen Verfahren der Wahl von RepräsentantInnen stellt Männlichkeit als System bzw. hierarchische Zweigeschlechtlichkeit auf Dauer, ist doch der Repräsentationsprozess ein geschlechtsspezifischer Herrschaftsmechanismus, der eher (männliche) Partikularinteressen durchsetzt als Universalität und Chancengleichheit realisiert.

Quoten, die prinzipiell am biologischen Geschlecht ansetzen, sind zwar ein probates Mittel, um die Präsenz von Frauen in staatlichen Entscheidungsprozessen zu erhöhen, sie sind aber keine Garantie dafür, dass versachlichte Strukturen von Männlichkeit, an denen durchaus auch Frauen partizipieren, transformiert werden. Dafür braucht es neben der bloßen Präsenz auch das aktive Handeln für Frauen oder für feministische Ziele.

Jenseits dieser institutionalistischen Staatsvorstellung muss der Staat in einem weiteren Sinne als Arena verstanden werden, in dem gesellschaftliche Kräfte, Männer und Frauen, um die Realisierung ihrer Interessen kämpfen. Ja mehr noch, der Staat ist ein Feld, in dem Männer und Frauen überhaupt erst hervorgebracht werden, zum Beispiel durch die Eintragung ins Geburtenregister, und in dem vor allem ungleiche Zweigeschlechtlichkeit produziert wird. Diesen Prozess nennen Michel Foucault und Judith Butler Subjektivierung, also die herrschaftsförmige Hervorbringung von Subjekten im staatlichen Feld.

Hier bekommt der Satz "L'état c'est moi" seine andere Bedeutung, dass nämlich mit dem Staat vergeschlechtlichte Subjekte erst wahrnehmbar, also gleichsam "existent" werden und dass der Staat die Institutionalisierung dieses ungleichen Geschlechterregimes ist. Das heißt auch, dass es kein "feministisches Jenseits" des Staates gibt, keine wie immer verklärte Zivilgesellschaft, in der Freiheit und Autonomie einfach realisierbar wären. Dies war eine lange frauenbewegte Illusion. Vielmehr führt der Weg zu Freiheit und Selbstbestimmung durch Kämpfe im und mit dem Staat, um frauenfreundliche Kräfteverhältnisse zu realisieren und vor allem um staatliche geschlechtsspezifische Normalisierungs- und Normierungsmechanismen - sei es in der Sozial-, der Arbeitsmarkt- oder der Gesundheitspolitik - außer Kraft zu setzen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • S
    Sabine

    An Lutz:

    Sicher müssen Männer auch mit einbezogen werden.

    Aber zu deinen Forderungen: Die meisten (wenn nicht gar alle) Projekte zur Unterstützung von Frauen sind durch Selbst-Initiativen von Frauen entstanden.

     

    Also, Männer, macht los! Schafft euch eure eigenen Organisationen, anstatt nur Forderungen zu stellen. Dafür ist Geduld und viel ehrenamtliche Arbeit notwendig. Denn ohne die wird keine Behörde und kein Ministerium aufmerksam. Und ohne die Aufmerksamkeit gibt's auch kein Geld.

     

    Viel Erfolg!

  • S
    saalbert

    "Der Staat ist repressiv und patriarchal. Doch der Glaube an ein "feministisches Jenseits" des Staates ist auch eine Illusion." Sorry, aber warum "doch" und "auch", der Glaube an einen repressiven und patriachalen Staat ist 'doch auch' keine Illusion?

  • L
    LJW

    Dieser Feminismus erinnert mich doch stark an die RAF: Im intellektuellen Ansatz nicht unbedingt falsch, ja sogar inspirierend (zuweilen), doch in der Praxis völlig überzogen und irreal.

    Wenn wir heute in einem "aufgeklärten Pariarchat" leben, ist es doch eher die Submissivität der allermeisten Frauen die echte Demokratie verunmöglicht.

  • L
    Lutz

    Wir leben in einem patriachalen Staat der sich nicht um Frauen kümmert. Wir fordern daher:

     

     

    1. Für Männer ist das Berufsleben weit gefährlicher als für Frauen. 97 Prozent aller Todesfälle infolge von Berufskrankheiten in der EU und fast 94 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland entfallen auf Männer.

    Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Männer in risikoreichen Berufen.

     

    2. Die Politik richtet ihr Augenmerk im Gesundheitswesen vor allem auf Frauengesundheit. Angesichts der um etwa sechs Jahre niedrigeren Lebenserwartung von Männern ist das eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Wir fordern statt dessen:

    • Einen Männergesundheitsbericht und eine Männergesundheitsdatenbank analog zu den bereits bestehenden Einrichtungen dieser Art für Frauen.

    • Die medizinische Forschung muss sich stärker um den Mann, seinen Körper und seine Gesundheit kümmern. Sogar das Bundesgesundheitsministerium räumt ein, dass es erhebliche Defizite bei der Erforschung, Erfassung und Darstellung männerspezifischer Gesundheitsprobleme gibt.

    • Verstärkte Aufklärung über Männergesundheit und mehr Anreize für Männer, an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.

    • Eine zeitgemäße und angemessene Prostatakrebsvorsorge, u.a. durch Aufnahme der PSA-Wert-Bestimmung in die gesetzliche Prostatakrebs-Früherkennung.

    • Über die Gefahren von Hodenkrebs und die Möglichkeiten der Selbstvorsorge sollten Männer besser aufgeklärt werden.

    • Depressionen müssen bei Männern stärker erforscht und besser behandelt werden. Diese Krankheit wird bei Männern häufig nicht als solche erkannt oder sie wird ignoriert, obwohl beispielsweise knapp dreimal so viele Männer wie Frauen Selbstmord begehen.

     

    3. Schätzungsweise 75 Prozent aller Wohnungslosen in Deutschland sind Männer. Dennoch richten sich überdurchschnittlich viele Hilfsangebote und Beratungsstellen gezielt an Frauen. Ähnliches gilt für Angebote wie Sucht- und Ernährungsberatung, Selbstbehauptungskurse und Migrantenförderung. Wir fordern, dass für Männer in sozialen Notlagen verstärkt Hilfsangebote bereitgestellt werden, die auf ihre speziellen Probleme zugeschnitten sind.

     

    4. Weit häufiger als Frauen werden Männer zum Opfer von Gewalttaten (im öffentlichen Raum stellen sie rund 2/3 aller Opfer). Doch die meisten Maßnahmen der Vorbeugung, Beratung und Hilfe stehen in erster Line Frauen zur Verfügung. Wir fordern, die geschlechterspezifische Gewaltopferbetrachtung gleichberechtigt auf männliche Gewaltopfer auszudehnen.

     

    5. Jungen und Männer werden bei der Rehabilitation benachteiligt. Beispiel: In §44 SGB IX (1) 3. wird ausschließlich weiblichen behinderten Gewaltopfern ein Selbstbehauptungskurs als gesetzliche Sozialleistung bezahlt, männlichen behinderten Gewaltopfern dagegen nicht. Wir fordern, dass Rehabilitationsmaßnahmen allein aus Gründen der medizinischen Notwendigkeit und nicht in Abhängigkeit von Geschlecht als Kassenleistungen bezahlt werden.

     

    6. Das Bundes-Familienministerium hat inzwischen anerkannt, dass bei häuslicher Gewalt Frauen die Hälfte der Täter stellen. Dennoch verbreiten Politik und Medien weiterhin die Legende von den Frauen als Opfer gewalttätiger Männer. Männer werden als Opfer häuslicher Gewalt kaum zur Kenntnis genommen. Gewalt von Frauen ist ein gesellschaftliches Tabu; deswegen trauen sich nur wenige Männer, bei der Polizei Anzeige gegen ihre Partnerinnen zu erstatten. Oft wird ihnen auch nicht geglaubt, und es mangelt außerdem an geeigneten Hilfsangeboten für betroffene Männer. Wir fordern, dass häusliche Gewalt unabhängig vom Geschlecht bekämpft wird. Gewalt von Frauen in der Familie darf nicht länger ein Tabu sein.

     

    7. Frauen dürfen zur Bundeswehr, Männer müssen dorthin. Das ist mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung nicht zu vereinbaren. Wir fordern: Zur Herstellung wirklicher Gerechtigkeit muss die Wehrpflicht abgeschafft werden oder für beide Geschlechter gelten.

     

    8. Auch innerhalb der Armee ist eine Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht gewährleistet. So darf die sexuelle Würde der Soldatinnen nicht verletzt werden. Entsprechende Bestimmungen zum Schutz von Männern gibt es nicht. Auch bei anderen internen Vorschriften, der Ausbildung (Sportnormen) und den Auslandseinsätzen (häufig nur Innendienst), ist eine Bevorzugung von Soldatinnen festzustellen. Wir fordern: Auch hier muss der Gesetzgeber für Gleichbehandlung sorgen.

     

    9. Internationale Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass Frauen vor Gericht für das gleiche Delikt seltener verurteilt und milder bestraft werden als Männer. Für Deutschland wurde ein "Frauenrabatt" vom Richter am Amtsgericht a. D. Prof. Ulrich

    Vultejus, Berlin, bestätigt ("Zeitschrift für Rechtspolitik" 3/2008 vom 11. April 2008). Wir fordern eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung.

     

    10. Das Vortäuschen von und die falsche Verdächtigung von Männern wegen Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen stellt ein in der kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes Thema dar. Eine Studie des LKA Bayern zu diesem Thema geht davon aus, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Die seelischen und sozialen Folgen der Opfer von Falschbeschuldigungen sind bislang kaum erforscht.

    Wir fordern, dass solche Falschbezichtigungen konsequent juristisch verfolgt werden. Da im persönlichen Nahbereich häufig eine große Hemmschwelle für eine Strafanzeige gegen die Falschbezichtigerin besteht, fordern wir die Verfolgung dieser Straftaten von Amts wegen.

     

    11. Wegen ihrer geringeren Lebenserwartung müssen Männer bei gleichen Auszahlungen monatlich weniger in die private Altersvorsorge investieren. Da das auf einer versicherungsmathematisch begründbaren Risikoabschätzung beruht, ist es auch nach dem Antidiskriminierungsgesetz erlaubt. Im Gegensatz dazu werden bei der privaten Riesterrente Unisextarife vorgeschrieben. Wir fordern die Wiedereinführung der geschlechtsbezogenen Tarife. Männern kann nicht zugemutet werden, mit ihren Beiträgen den längeren Rentenbezug von Frauen zu subventionieren, die in keinerlei Beziehung zu ihnen stehen.

     

    12. Die bei der Riesterförderung gezahlten Kinderzuschläge werden grundsätzlich der Mutter überschrieben. Der Vater kann die ihm zustehende Hälfte nur erhalten, wenn seine Frau schriftlich ihr Einverständnis erteilt - das sie einmal jährlich einseitig und ohne Angaben einer Begründung widerrufen kann. Wir fordern, dass zukünftig die Kinderzuschläge automatisch hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden, und zwar unabhängig von der Art der gewählten Lebensform. Eine freiwillige Überschreibung der anteiligen Zuschläge von einem Partner auf den anderen ist dadurch unbenommen.

     

    13. An den Unisextarifen der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf Grund der langen Beitragszeiten nicht zu rütteln. Die kürzere Lebensdauer der Männer führt jedoch bei Jahrgängen ab 1970 zu einer negativen, also grundgesetzwidrigen Verzinsung. Deshalb fordern wir, das Renteneintrittsalter der Männer um die gegenüber Frauen geringere Lebenserwartung zu senken. Dieser frühere Renteneintritt könnte in dem Maße abgeschmolzen werden, in dem sich die Lebenserwartung von Männern und Frauen angleicht.

     

    14. Zwischen Juli 2008 und Juli 2009 nahm die Zahl der arbeitslosen Männer in Deutschland um 17,1 Prozent zu, während die Zahl der arbeitslosen Frauen derweil um 1,4 Prozent zurückging.

    Noch schlechter ist die Situation bei jungen Männern bis 24 Jahren: bei ihnen stieg die Zahl der Jobsuchenden innerhalb eines Jahres um gut 26 Prozent, bei jungen Frauen nur um 2,8 Prozent.

    Wir fordern eine Arbeitsmarktpolitik, die sich an der Realität der Arbeitslosenzahlen orientiert.

     

    15. An Mädchen-Zukunftstagen („Girl’s Days“) bekommen Mädchen die Chance, geschlechteruntypische Berufe kennen zu lernen. Jungen wird diese Chance weitgehend und vorsätzlich vorenthalten, obwohl das „Forum Bildung“ die gleiche Teilhabe von Mädchen und Jungen an Maßnahmen zur Erweiterung des Berufswahlspektrums auf geschlechtsuntypische Berufe schon kurz nach dem PISA-Schock empfohlen hat. Unsere Forderung: flächendeckend Zukunftstage auch für Jungen!

     

    16. Jungen weisen schlechtere Schulleistungen auf und stellen auf Haupt- und Sonderschulen die Mehrheit, auf Gymnasien die Minderheit der Schüler.

    Als eine der Ursachen gilt der geringe Männeranteil bei erzieherischen und Lernberufen. Bekannt ist auch, dass Jungen sich im Bereich Motorik und Sprachkompetenz langsamer als Mädchen entwickeln, was ihre Chancen schon bei der Einschulung verschlechtert.

    Jungen erhalten außerdem nach einer Studie des Bundesbildungsministeriums für gleiche Leistungen im Schnitt schlechtere Schulnoten als Mädchen. Sie werden auch bei gleichen Noten von den Lehrkräften seltener als gymnasialgeeignet angesehen als Mädchen.

    Wir fordern eine verstärkte Männerförderung in den pädagogischen Berufen, damit Jungen in Kindergarten und Schule mehr männliche Bezugspersonen haben. Außerdem bedarf es einer deutlich stärkeren Berücksichtigung der Eigenarten von Jungen in Unterricht und Erziehung. Im Vorschul- und Grundschulbereich brauchen Jungen eine gezielte Förderung in Sprachentwicklung und Motorik.

     

    17. Bei Bildungs-Vergleichstests wie IGLU und PISA weisen Jungen durchgängig Defizite in der Lesekompetenz auf; weit höher als die Defizite der Mädchen in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften. Trotzdem werden Mädchen in diesen Bereichen immer noch weit mehr gefördert als Jungen im Hinblick auf Leseförderung.

    Wir fordern eine gezielte jungenspezifische Leseförderung. Gleichstellungsstellen und Jugendeinrichtungen müssen neben der Mädchenförderung auch zu einer gezielten Jungenförderung verpflichtet werden.

     

    18. Auch die speziellen Probleme ausländischer Jungen werden von der Politik häufig ignoriert. So stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2004 eine Studie über die Situation der Migrationskinder in Deutschland vor, die sich ausschließlich mit der Situation der weiblichen Jugendlichen beschäftigte, ohne auf die männlichen Migrationskinder einzugehen.

    Beim Integrationsgipfel 2006 sowie im nationalen Integrationsplan 2007 kam ebenfalls nur die Situation von Frauen und Mädchen zur Sprache. Migrantenjungen, die größten Bildungsverlierer, wurden gezielt ausgegrenzt. Angesichts der Gefahren von Kriminalität, Drogen und Islamismus fordern wir, dass die Politik ihre Einseitigkeit in Bezug auf ausländische Jugendliche aufgibt.

     

    19. Wenn über Zwangsheiraten und Ehrenmorde unter den in Deutschland lebenden Türken berichtet wird, ist fast immer nur von weiblichen Opfern die Rede. Dass auch türkische Männer gegen ihren Willen von ihren Familien verheiratet werden, findet nur selten Erwähnung. Ebensowenig die Tatsache, dass ein Drittel der Opfer von Ehrenmorden in Deutschland Männer sind, in der Türkei sogar zwei Drittel. Hier fordern wir mehr Objektivität bei Politik, Hilfsorganisationen und Medien.

     

    20. Während viele Initiativen gegen Beschneidungen und Genitalverstümmelungen bei Frauen kämpfen, werden männliche Opfer dieses brutalen Ritus außer acht gelassen. Tatsächlich findet die rituelle Beschneidung von Jungen überall dort statt, wo auch Mädchen beschnitten werden. In Ländern der Dritten Welt werden solche Verstümmelungen auch um nichts weniger brutal vorgenommen als bei Mädchen, und die dabei entstehenden Verletzungen und Todesfälle sind gleichermaßen ernstzunehmen. Die männlichen Opfer dieses brutalen und überflüssigen Brauchs sind nicht weniger wert als die weiblichen. Beschneidungen ohne gesundheitlichen Grund gehören abgeschafft.

     

    21. Die Rechte der Väter sind ausgesprochen lückenhaft. Schon in Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben: Mutter und Kind stehen unter besonderem Schutz des Staates, Vater und Kind nicht. Der Diskriminierung von Scheidungsvätern im Sorge- und Umgangsrecht ist damit Tür und Tor geöffnet. So müssen viele Väter für ihre Kinder zwar Unterhalt zahlen, die Mütter können aber praktisch ungestraft den Kontakt zwischen Vater und Kindern sabotieren.

    Wir fordern: Müttern, die dem Vater hartnäckig und entgegen gerichtlich festgelegten Regelungen den Kontakt zum Kind verwehren, muss umgehend das Sorgerecht entzogen werden. Ziel sollte es sein, das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich beiden Eltern zu erteilen, gleichgültig ob sie verheiratet, geschieden oder getrennt leben. Die gemeinsame Verantwortungsgemeinschaft für das gezeugte Leben darf nicht einseitig zerstört werden.

     

    22. In diesem Zusammenhang ist auch § 1626a aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen. Er stellt eine Benachteiligung nichtehelicher Väter dar, indem er ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder nur dann zugesteht, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Auch gerichtlich können diese Männer eine Übertragung des Sorgerechts nicht durchsetzen. Insofern sind sie nur Väter von Mutters Gnaden und können bei Konflikten leicht ausgegrenzt werden. Unterhalt für das Kind zahlen müssen sie allerdings davon unabhängig und im vollen Umfang, was die Angelegenheit besonders grotesk macht. Unsere Forderung: Mit Anerkennung der Vaterschaft soll das gemeinsame Sorgerecht gelten, solange keine Kindeswohlgefährdung nach § 1666a BGB vorliegt.

     

    23. Bisher sollten, nach dem Willen des Bundes-Justizministeriums, Vaterschaftstests von der Zustimmung der potenziellen Täterin (Straftat gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie gemäß § 263 StGB: Betrug) abhängig gemacht werden. Nicht nur die Deckung von Straftaten dabei ist bedenklich. Bei 10 bis 15% Kuckuckskindern wächst auch die Gefahr von juristisch relevantem Inzest, da gerade dort, wo häufig Kuckuckskinder entstehen (Nachbarschaft, Bekanntschaft, Arbeitsumfeld), nicht selten die Kinder auch ihre Partner wählen. Es muss sich zeigen, ob die geplanten Neuregelungen wirklich eine rechtliche Besserstellung zweifelnder Väter bringen. Wir fordern deshalb einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung.

     

    24. Einer Studie des Bundesfrauenministeriums aus 2006 zufolge leiden nicht nur Mütter, sondern auch Väter unter der Doppelbelastung von Beruf und Familie. Diese Tatsache wird in der Öffentlichkeit oft ignoriert. Nicht zutreffend ist außerdem die häufig verbreitete Aussage, dass Männer sich zu wenig an der Hausarbeit beteiligen. Da Männer häufiger als Frauen berufstätig sind und auch längere Arbeitszeiten haben, ist es völlig natürlich, dass sie weniger Zeit für Hausarbeit aufwenden (können) als Frauen. Ein Vergleich der Gesamt-Arbeitsbelastung (Erwerbstätigkeit plus Hausarbeit) bei berufstätigen Paaren ergibt außerdem eine im Schnitt 1,25 Stunden pro Woche größere zeitliche Belastung von Männern. Wir fordern: Die zeitlichen Belastungen von Frauen und Männern müssen fairer beurteilt werden.

     

    25. Die Herabwürdigung von Männern in unseren Medien sollte ebenso geächtet werden wie die Herabwürdigung von Frauen. Es gibt keinen Grund, die Diffamierung von Männern als einen Akt politischer Befreiung zu preisen. Hier geht es selbstverständlich nicht um Zensur, sondern darum, dass gegen entsprechende Schlagworte ("Männer sind Schweine"; "Nur ein toter Mann ist ein guter Mann" und viele andere mehr) nachdrücklich Einspruch erhoben und eine Gegenposition eingenommen wird.

     

    26. An den Hochschulen herrscht bei den sogenannten Gender Studies die feministische Sicht der Dinge vor. Wir fordern: Schluss damit! Frauen- und Männerperspektiven müssen in den Lehrplänen gleichermaßen berücksichtigt werden.

     

    27. § 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes legt fest, dass Frauen im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt und befördert werden dürfen, wenn sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Eine entsprechende Quotenregelung für Männer gibt es nicht. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen oder die analoge Ausweitung auf Männer in unterrepräsentierten Bereichen. Chancengleichheit heißt gleiche Startbedingungen, nicht gleicher Zieleinlauf!

     

    28. Die Gesetze schreiben die vorrangige Einstellung und Beförderung von Frauen selbst in solchen Bereichen des öffentlichen Dienstes vor, in denen Frauen mittlerweile massiv überrepräsentiert sind. Diese Regelung entbehrt mittlerweile jeglicher Grundlage. Deshalb fordern wir, dass ab einem Frauenanteil von 50% jegliche Frauenförderung eingestellt wird. Statt dessen sollte überall dort, wo Frauen überwiegen, die Einstellung von Männern gefördert werden.

     

    29. In der Bundesverwaltung und in verschiedenen Bundesländern haben Männer für die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Wir fordern die volle Wiederherstellung des Wahlrechts für Männer. Schluss mit dem geschlechtsbedingten Betätigungsverbot!

     

    30. Es gibt in der Bundesrepublik ein Bundesministerium und neun Länderministerien, in deren Bezeichnungen das Wort „Frauen“ vorkommt, aber kein einziges Ministerium, das in seinem Namen Männer aufführt. Gleichstellungsbeauftragte in Behörden und Kommunen – bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt – sind faktisch nur für Frauenangelegenheiten zuständig. Die Politik des Gender Mainstreaming soll zwar die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern berücksichtigen, ist in der Praxis aber kaum mehr als die Fortführung der altbekannten Frauenpolitik. Wir fordern, dass Geschlechterpolitik nicht länger nur als Frauenpolitik verstanden werden darf, sondern genauso die Situation und Probleme der Männer ins Blickfeld nimmt. Die Posten der Gleichstellungsbeauftragten müssen paritätisch besetzt oder ganz gestrichen werden.

  • O
    Oliver

    Seit den 1970er Jahren entwickelte sich ein "Staatsfeminismus", eine Geschlechterdemokratisierung durch staatliche Institutionen wie Frauenministerien und Gleichstellungsbeauftragte.

    http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/der-bemannte-staat/

    Das ist der einzigste Satz, der halbwegs stimmt, wenn man einige Anführungszeichen noch einfügt.

    !"Geschlechterdemokratisierung" und ""Gleich"stellungsbeauftragte".

     

     

    Den Rest kannst du getrost in die feministische Rundablage kloppen

    ;-)

  • M
    mann

    Ich finds ne frechheit, dass ich mir viel zeit für einen Diskussionsbeitrag genommen habe, und der nun hier gar nicht erscheint.

    Wenn man schon auch eine Email-Adresse angeben muss, dann wäre doch ein Hinweis des Entscheidungsträgers das mindeste...

  • M
    mann

    Das ist der erste Artikel dieser Serie, dessen Inhalt mir völlig an der Realität vorbei theoretisiert vorkommt.

     

    Es werden gravierende Pauschalvorwürfe gegen "den Staat" erhoben (repressiv, patriarchal, Männerbund, männliche Partikularinteressen, etc pp), aber stets völlig abstrakt und ohne jeden Beleg.

     

    Frauen sind trotz Kanzlerin "von staatlicher Entscheidungsmacht ausgeschlossen".

     

    In breiter Front werden jegliche Schwächen des Staates als systematische und absichtliche Benachteiligung von Frauen umgedeutet.

     

    Mit Verlaub, das ist völliger Schwachsinn!

     

    Und genau deswegen erreicht auch keine Frauenpartei, deren Gründung nicht verboten ist (!), eine auch nur marginale Aufmerksamkeit.

    Frauen sind nicht blöder als Männer, und deswegen ist auch nicht anzunehmen, dass die systematisch-fiese Diskriminierung so widerstandslos hingenommen würde.

    Sind auch alle Frauen indoktriniert und nicht denkfähig, so dass sie diese dargestellte Diskrimierung einfach hinnehmen?

    Sind sie hilflos dem System ausgeliefert, während selbst ein kleiner Haufen Restkommunisten eine Partei aufgestellt bekommt?

     

    Nein!

    Auch Frauen erkennen, dass die dargestellte Theorie Verfolgungswahn ist.

     

    Diese Feminusmusfixierung im Forschungsgebiet vermischt mehrere Faktoren:

     

    1. Sicher gibt es geschlechtsspezifische Diskrimierung. Aber nicht alles fällt darunter.

     

    2.

    Das entscheidende ist eine ökonomische Diskrimierung ärmerer Personen. Und zwar geschlechtsunabhängig! Aufgrund der Erwerbsstrukturen sind davon allerdings mehrheitlich Frauen negativ berührt. Nur ist nicht Feminismus eine Lösung dafür, sondern geschlechtsunabhängiger sozialer Ausgleich.

     

    3.

    "Allgemeinwohl vs Einzelinteressen"

    Das Allgemeinwohl wird näherungsweise erreicht, weil viele Gruppen Partialinteressen einbringen.

    Niemand interessiert sich dafür, speziell Frauen zu unterdrücken. Nur sind Frauen oft zu lasch in der Artikulation ihrer Interessen!

    Das macht nicht den Staat schlechter, der eher als Spielball fungiert. Der Ball kann auch nicht sinnvoll in das Interessenspiel eingreifen. Nein, auch Frauen müssen ihre Interessen vehement vertreten. Wer nix sagt, verliert.

     

    Das gilt auch nicht geschlechtsspezifisch, sondern gleichermaßen für anderer Gruppen, die sich nicht lautstark artikulieren.

     

    4. etc...

    ---

    Soweit so gut.

    Offen bleibt leider auch, was die Dame vom Staat eigentlich erwartet, damit sie zufrieden ist.

     

    Bei mir bleibt der Eindruck, sie wolle eigentlich eine Mamma Staat, die von oben herab alle Probleme löst, ohne dass die "Opfer" selbst was machen müssen: "Ich will nicht streiten, ich will einfach nur meinen Willen bekommen."

     

     

    So, jetzt bin ich gespannt auf die Beschimpfungen und die Erklärung, dass meine unfairen Behauptungen ja nur aus dem Mangel meines Y-Chromosoms rühren können.