LESERINNENBRIEFE :
Der Künstler ist nicht allein
■ betr: „Ein Torso fürs Finanzamt“, taz.nord vom 13. 4. 13
Auch wenn es Hamid Ghandehary wenig trösten wird, aber er ist nicht allein. Ich bin Deutschlehrerin an einem Gymnasium und bekomme viele meiner Bücher, die ich steuerlich geltend machen möchte, nicht anerkannt. Begründung: das sind Romane! Ich gebe zu, dass es ganz schön verwegen ist, als Deutschlehrerin Romane zu lesen! Auch meine Hinweise, dass ich – laut Curriculum vom Kultusministerium – Bücher auswählen muss, um sie im Unterricht zu lesen, überzeugen die Herrschaften beim Finanzamt nicht. Ich muss für jedes einzelne Buch eine Begründung abgeben, in welchem Zusammenhang ich dieses im Unterricht einzusetzen gedenke. Vor allem bei aktuellen Romanen wird nicht akzeptiert, dass ich diese zu Prüfzwecken lese; ich würde gar nicht wagen, begründen zu wollen, dass es eventuell auch meinem Fachwissen beziehungsweise „Horizonterweiterung“ als Deutschlehrerin dienen könnte. Das würde sicher nicht ins Bild passen, was man von LehrerInnen pflegt. SUSANNE WENSKOWSKI, Hannover
Müssen Männer wegschauen?
■ betr: „Kirche sieht weg “, taz.nord vom 12. 4. 13
Da gewollt ist, dass immer mehr Männer als Erzieher arbeiten und nach meiner Information Drei- bis Vierjährige nicht allein aufs Klo können oder sogar gewickelt werden müssen, habe ich die ernst gemeinte Frage, ob diese Tätigkeiten bei Mädchen dann nur von Erzieherinnen ausgeführt werden dürfen? Oder müssen Männer dann bei dieser Tätigkeit wegschauen? Ich frage, weil hier „das Geschlechtsteil anschauen“ (Zitat) noch dazu im Zusammenhang des Toilettenganges offenbar schon den Tatbestand des Missbrauchs erfüllt? ELISABETH JALBERT, Hamburg