LESERINNENBRIEFE :
Rassismus hat viele Facetten
■ betr.: „Einer, der kein Glück hatte“, taz vom 26. 11. 11
Herr Kasukamaku ist ein trauriges Beispiel dafür, dass man in diesem Land als Mensch ohne deutschen Pass nicht nur aggressivem und manchmal auch tödlichem Rassismus ausgesetzt sein kann, sondern auch durch ausgrenzende gesetzliche Bestimmungen benachteiligt, behindert und zu Fall gebracht werden kann.
So gibt es nur für diese Menschen die Möglichkeit der Doppelbestrafung nach Fehlverhalten. Eigentlich sind in den Gesetzbüchern Strafrahmen mit Mindest- und Höchststrafen aufgeführt. Nirgends ist davon die Rede, dass die von einem Gericht festgelegte Strafe mit weiteren Sanktionen zu kombinieren sei. Erst ein Sondergesetz für Ausländer, das Aufenthaltsgesetz, ermöglicht es, die Strafen für Menschen ohne deutschen Pass noch einmal drastisch zu verschärfen: Sie können nach dem Absitzen oder Zahlen der Strafe aus dem Land geschmissen werden.
Dass die Berliner Härtefallkommission Herrn Kasukamaku aussortiert hat, wirft ein Licht auf die fragwürdigen Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als „Härtefall“ anerkannt zu werden: Nur wer ohne Fehl und Tadel ist; nur wer bittet, wartet, erduldet; nur wer sich den ausgrenzenden Gesetzen ohne auch passiven Widerstand (schweigen/schönen/täuschen) ausgesetzt hat; nur wer sich der ablehnenden Gesellschaft wehrlos ergeben hat, darf auf Gnade vor (Ausländer-)Recht hoffen. Und als verbüßt gelten abgesessene Strafen offensichtlich nur bei Deutschen. Ist es nicht zweifellos eine unglaubliche Härte für und gegenüber einem Menschen, wenn er in Deutschland aufgewachsen ist und nach 20 Jahren in ein ihm unbekanntes Land abgeschoben werden soll?
Doppelbestrafungen, Lager, Abschiebungen – Rassismus hat viele Facetten. MARTIN SCHRÖTER, Initiative gegen Abschiebehaft
Gegen die Wasserverträge klagen
■ betr.: „Wasserpreise gehen baden“, onlinetaz vom 22. 11. 11
Großartig, wenn die Wasserpreise sinken würden.
Wir dürfen nur nicht übersehen, dass sich das Kartellamt bisher nur um die Trinkwasserpreise, nicht aber um die Abwasserpreise kümmert. Das Problem, dass die privaten Anteilseigner RWE und Veolia weiter hohe Gewinne machen wollen und können, ist damit überhaupt nicht gelöst.
Gegen die Wasserverträge, die meines Erachtens sittenwidrig sind, muss geklagt werden. Das könnte der Senat tun, oder die Abgeordneten könnten ihn durch ein Organstreitverfahren dazu zwingen.
ZEITBEOBACHTER, taz.de
Nach Kräften blockieren
■ betr.: „Votum für Rot-Schwarz“, taz vom 21. 11. 11
Votum für Rot-Schwarz? Die Bürger dieser Stadt haben mitnichten Rot-Schwarz gewählt … Das heißt, diese Koalition hat keine Legitimation, jeder beteiligte Politiker sollte sich schämen und umgehend das Mandat niederlegen, jeder SPD-Politiker, den es interessiert, was seine Wähler denken, sollte diese Koalition nach Kräften blockieren!
ICKE, taz.de