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Archiv-Artikel

LESERINNEN-BRIEFE

Verfassungswidriges Verständnis

■ betr: Jedes zweite Kind hat Förderbedarf, taz bremen vom 29. 10.

Die Aussage von Frau Jürgens-Pieper, dass nur Kinder, die in der Schule eine überdurchschnittliche Leistung zeigen, an ein Gymnasium kommen sollen, steht eindeutig im Widerspruch zur bremischen Verfassung. Dort heißt es in Artikel 27: „Jeder hat das Recht auf Bildung entsprechend seiner BEGABUNG …“ Begabung und Leistung sind nicht gleichzusetzen, eine Bildungssenatorin sollte das eigentlich wissen. Vor allem Kindern, die in der Grundschule keinen Anlass haben zu zeigen, was sie wirklich können – und dazu müssen sie nicht einmal hochbegabt sein – wird so ein Recht verwehrt. Das Argument, die Kinder und Eltern wüssten klar, welche Anforderungen an eine Gymnasial-Empfehlung gebunden sind, und hätten somit durchaus einen Anlass, geht nicht auf. Kinder sind nicht in der Lage so weit vorauszudenken, sogar manch Erwachsener schafft das nicht. Es wird an der Zeit, dass J.-P. sich überlegt, wie sie die Gymnasial-Empfehlungen auf Basis der Bremer Verfassung gestalten kann.

Olav van Gerve, Hans-Huckebein-Weg 8, 28329 Bremen