LEBENSPARTNER/ERBE : Weniger Rechte
Eingetragene Lebenspartnerschaften haben bei der Erbschaftssteuer keinen Anspruch auf dieselben Steuervergünstigungen wie verheiratete Paare. Eine Ungleichbehandlung bei der Erbschaftssteuer widerspreche nicht dem Grundgesetz, urteilte der Bundesfinanzhof in München in einem Beschluss (Az.: II R 56/05). (epd)