: LAG: Entlassung mit 50 rechtens
Hamm (dpa) - Die Bewacher des Thorium–Hochtemperaturreaktors (THTR) in Hamm–Uentrop müssen ihren Job mit Vollendung des 50. Lebensjahres aufgeben. So steht es in ihrem Arbeitsvertrag - und das ist rechtmäßig. Dies stellte am Mittwoch die Zwölfte Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) in Hamm fest. Eine solche Regelung in einem so speziellen Fall, so die Richter, verstoße nicht gegen das „Benachteiligungsverbot“ älterer Arbeitnehmer, das im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt ist.
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