■ Kurzzeitjobs: Diskriminierung
Kassel (AFP) – Die sozialversicherungsfreien sogenannten 530-Mark-Jobs verstoßen nach Auffassung des Sozialgerichts Hannover gegen europäisches Recht, weil sie Frauen diskriminieren. Die Richter legten deshalb einen Streitfall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Nach dem angegriffenen Recht müssen Arbeitgeber ihre „geringfügig Beschäftigten“ nicht bei den gesetzlichen Sozialversicherungen anmelden. Der Anteil der Frauen an diesen versicherungsfreien Arbeitsverhältnissen beträgt etwa 75 Prozent. Dies sei eine indirekte Benachteiligung von Frauen und verstoße damit gegen den Artikel 119 des EWG-Vertrags.
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