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Kurze Kündigungsfrist

Auch alte Verträge können Mieter möglicherweise mit dreimonatiger Frist kündigen. Auf ein entsprechendes, nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts hat der Mieterverein zu Hamburg hingewiesen. Obwohl das Formular des 1987 geschlossenen Vertrages gestaffelte Kündigungsfristen vorsah, wandte das Gericht das neue Mietrecht vom September 2001 an. Es sieht unabhängig von der Mietdauer eine gleich bleibende Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Das Gericht erkannte die vorgedruckten Kündigungsfristen nicht als bewusst vereinbart an.

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