piwik no script img

■ Kurz und fündigImpfärzte müssen Risiken benennen

Karlsruhe (AP) – Impfärzte müssen nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs auch über geringe Ansteckungsrisiken von Kontaktpersonen aufklären. Im Falle staatlich durchgeführter Impfungen kann eine unterlassene Aufklärung zur Amtshaftung des Staates führen. Mit diesem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil gaben die Karlsruher Richter einem Mann recht, der sich bei einem mit Lebendviren geimpften Säugling mit Kinderlähmung angesteckt hatte und schwer erkrankte. Der Geschädigte verlangte vom Land Berlin, das die freiwillige Schutzimpfung durchgeführt hatte, 250.000 Mark Schmerzensgeld. Er argumentierte, daß die Eltern des Säuglings von der Impfärztin nicht über das Ansteckungsrisiko informiert worden waren (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 52/93).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen