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Kurde erhält überraschend Asyl

Sigmaringen (dpa) – Trotz fehlender Fluchtgründe hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen einem Kurden aus der Türkei das Recht auf Asyl zuerkannt. In einem gestern veröffentlichten Urteil hob es den Ablehnungsbescheid auf. Die Klage des Kurden war erfolgreich, weil deutsche Ermittlungsbehörden in einem Strafbefehl eine Auskunft aus dem türkischen Zentralregister erwähnten. Bei einer Heimkehr habe der 23jährige daher mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Mißhandlungen zu erwarten. Die von dem 23jährigen behaupteten Gründe für seine Flucht aus der Türkei wertete das Gericht jedoch als nicht glaubhaft.

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