■ Spargesetze: Kürzungen unzulässig
Bonn (dpa) – Arbeitgeber und Gewerkschaften haben die Spargesetze der Bundesregierung kritisiert, mit denen der Bundeshaushalt 1994 um 20 Milliarden Mark entlastet werden soll. Die geplanten Kürzungen beim Arbeitslosengeld und bei der Arbeitslosenhilfe seien ohne Übergangsvorschriften nicht zulässig, erklärten sie bei einer Anhörung im Bundestagsausschuß für Arbeit und Soziales.
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