: Kündigungen gegen Ausländer
Berlin (lbn/vwd) - Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit in der DDR versuchen Betriebe vermehrt, die Arbeitsverträge mit den rund 90.000 ausländischen Beschäftigten zu kündigen. Eine solche Kündigung sei ungesetzlich, da die Regierungsabkommen über die Beschäftigung und die Ausbildung ausländischer Arbeitskräfte in der DDR nach wie vor gelten, meinte die Ausländerbeauftragte der amtierenden DDR-Regierung, Almuth Berger, am Dienstag. Diese ArbeitnehmerInnen hätten unkündbare Arbeitsverträge, die in der Regel für vier bis fünf Jahre gelten. Eine Änderung könnte nur durch neue Abkommen mit den Heimatländern erreicht werden, hieß es. Nach Angaben eines Sprechers des Arbeitsministeriums hätten rund 150 Betriebe die Umsetzung der AusländerInnen aus Rationalisierungsgründen beantragt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen