piwik no script img

■ KündigungNeue Fristen

Bonn (dpa) – Die Kündigungsfristen für Angestellte sollen verkürzt werden. Die geltende Regelung, nach der für sie eine Grundkündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende und für Arbeiter eine Zweiwochenfrist gilt, soll ersetzt werden durch eine einheitliche Frist von vier Wochen. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der schon im Vorfeld von den Gewerkschaften massiv kritisiert worden war. Die bisher unterschiedlichen Fristen müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1990 bis zum Juni dieses Jahres vereinheitlicht werden. Die geplante Neuregelung betreffe nur relativ wenige Angestellte, weil die Tarifverträge bestehen blieben, in denen die Kündigungsfristen meist festgelegt seien, hieß es im Ministerium.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen