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Kündigung wegen Leserbrief ungültig

Hamm (ap) - Einem Arbeitnehmer, der sich in einem Leserbrief gegen öffentliche Beschuldigungen des Arbeitgebers wehrt, darf nicht gekündigt werden. Dies entschied das Landesarbeitsamt Hamm. Ein Beschäftigte bei den Stadtwerken Ennigerloh hatte per Leserbrief in der Presse dem Vorwurf des Arbeitgebers widersprochen, er habe betriebliche Daten an die Grünen im Stadtparlament weitergegeben. Der Geschäftsführer der Stadtwerke hatte diesen Vorwurf in einer öffentlichen Ratssitzung erhoben.

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