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Kündigung rechtens

Ost-Berlin. Die vorsorgliche Kündigung von leitenden Mitarbeitern des Magistrats ist rechtmäßig. Der DDR -Generalstaatsanwalt teilte dem Oberbürgermeister Tino Schwierzina (SPD) mit, er sehe keine Veranlassung, gegen den entsprechenden Magistratsbeschluß 27/90 tätig zu werden. Der Beschluß begründe keinen Verdacht eines Rechtbruches, heißt es dazu vom Ostberliner Stadtrat für Inneres. Leitende Mitarbeiter des Magistrats, der Stadtbezirksämter und nachgeordneter Stellen waren zumeist von der SED in den Sessel gehoben worden. Den Beschäftigten soll nun gekündigt werden, um ihre Kompetenz zu überprüfen.

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