piwik no script img

Küchenmusterung ist rechtswidrig

Es ist unzulässig, daß Wehrpflichtige gegen ihren Willen in Privaträumen gemustert werden. Das teilte die Kampagagne gegen Wehrpflicht jetzt mit. Ein 29jähriger Wehrdienstverweigerer hatte vor dem Verwaltungsgericht geklagt, nachdem er vor zwei Jahren aus dem Schlaf gerissen wurde, als Polizisten gewaltsam in seine Wohnung eindrangen. Zusammmen mit der Polizei marschierten zwei Beamte und die Leiterin des ärztlichen Dienstes des Kreiswehrersatzamtes ohne Zustimmung der Betroffenen in die Wohnung. Die Ärztin musterte ihn „nach Augenschein“ tauglich. Das Gericht riet der Wehrbereichsverwaltung, den Musterungsbescheid aufzuheben. Damit entfiel für das Gericht der Zwang, ein entsprechendes Urteil zu fällen. taz

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen