: Kubat klagt
■ Besetzer und Anwohner des Kubat-Dreiecks fordern wegen Tränengas-Beschuß durch die Polizei ihr Recht
Die Klage eines Besetzers, der gegen den Tränengas- und Wasserbeschuß des Kubat-Dreiecks durch die West-Berliner Polizei beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt hatte, wurde gestern abgelehnt. Der Antragsteller habe kein subjektives Recht, sich darauf zu berufen, daß die Polizei nicht auf DDR-Gebiet gehen dürfe, lautete die Begründung. Den Rückzug der Polizei aus der Nähe ihrer Läden, den Abbau der Sperrgitter und die Wiederöffnung des Aussichtsturms haben - wegen Geschäftsschädigung - inzwischen auch die Kioskbesitzer am Potsdamerplatz gefordert und aus diesem Grunde um ein Gespräch beim Innensenat gebeten. Eine Antwort lag bis Redaktionsschluß nicht vor. Wie Justizsprecher Christoffel bestätigte, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verdacht der Körperverletzung im Amt gegen Polizisten, die Montag bei den heftigen Auseinandersetzungen am Kubat-Dreieck eingesetzt waren.
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