piwik no script img

Kritische Polizei muss schweigen

Die Selbsttötung eines Polizisten und die darauf folgenden Mobbing-Vorwürfe gegen die Polizei beschäftigen jetzt auch die Justiz. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts untersagt es der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten, zu verbreiten, Angehörige und Kollegen sähen dienstliche Hintergründe für den Suizid des Mannes am 3. November. Bei einem Verstoß droht ein Zwangsgeld von 500.000 Mark oder Ordnungshaft. Anfang Dezember hatte die Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Mobbing als mögliche Ursache für den Selbstmord angeführt. Sie zog damals Parallelen zu dem Fall einer Polizistin, die denselben Vorgesetzten gehabt habe. Die Beamtin hatte sich im Juli 1997 im Alter von 24 Jahren im bayerischen Straubing das Leben genommen und war laut Vorwürfen gemobbt worden. Die Verfügung erfasst zudem Äußerungen der Kritischen Polizisten, die Polizei habe um die Selbsttötung des Beamten eine Pressesperre verhängt und Angehörige zum Schweigen verpflichtet. DPA

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen