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Kritik an Richtlinien für Beratungsstellen

■ Aushöhlung der Fristenlösung in ehemaliger DDR befürchtet

Bonn/Hamburg/München (dpa) — Die Richtlinien des Bundesgesundheitsministeriums für die Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen in den neuen Bundesländern sind auf scharfe Kritik gestoßen. Sprecherinnen der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), Frauenministerinnen und Gleichstellungsbeauftragte der SPD-geführten Bundesländer sowie Vertreterinnen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen befürchten eine Aushöhlung der in der früheren DDR noch geltenden Fristenlösung, weil Ziel und Inhalt der Beratung vorgegeben werde. Sie verlangen die Einrichtung von Beratungsstellen ohne Auflagen.

Stein des Anstoßes ist die Passage in den Richtlinien, die als „Ziel der Beratung“ vorschreibt, „den Schutz vorgeburtlichen Lebens und die verfassungskonforme Bewältigung von Konfliktsituationen schwangerer Frauen durch Beratung und soziale Hilfen besser zu gewährleisten“. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums wies gestern in Bonn darauf hin, daß dies dem Text des Einigungsvertrags entspreche.

Dort heißt es in Artikel 31: „Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, spätestens bis zum 31. Dezember 1992 eine Regelung zu treffen, die den Schutz vorgeburtlichen Lebens und die verfassungskonforme Bewältigung von Konfliktsituationen vor allem durch rechtlich abgesicherte Ansprüche für Frauen, insbesondere auf Beratung und soziale Hilfe besser gewährleistet, als dies in beiden Teilen Deutschlands derzeit der Fall ist.“

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