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Kritik am Betriebsverfassungsgesetz

Kritik am Betriebsverfassungsgesetz

Bonn (rtr) - Der in der Koalition in Bonn gefundene Kompromiß zur Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes ist sowohl bei Gewerkschaften als auch bei Arbeitgebern auf scharfe Kritik gestoßen. Nach der allgemeinen Ablehnung durch den DGB wandte sich die Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) gestern vor allem gegen die von Union und FDP vorgesehene neue Regelung zur Einrichtung von Sprecherausschüssen für leitende Angestellte. Weiter kritisiert die DAG die künftige Definition des leitenden Angestellten.

Das neue Kriterium, darunter seien Personen zu verstehen, die Entscheidungen „im wesentlichen frei von Weisungen“ träfen oder sie maßgeblich beeinflußten, bringe nicht die nötige Einengung des Kreises der leitenden Angestellten. Die DAG vertrat weiter die Auffassung, durch die viel zu weite Ausdehnung des Kreises der leitenden Angestellten werde die Zerschlagung der einheitlichen Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat eingeleitet. Die Arbeitgeber erklärten, in keinem anderen Land der Welt besäßen die Betriebsräte so umfassende Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte wie in der Bundesrepublik. Nach der Gesetzesvorlage der Koalition können künftig in Betrieben mit mehr als zehn leitenden Angestellten Sprecherausschüsse eingerichtet werden, die an der Gestaltung des Betriebes mitwirken.

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