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Kritik am 2.Staatsvertrag

Hannover (taz) - Für getrennte Volksabstimmungen in der DDR und der BRD über eine neue gesamtdeutsche Verfassung wird das Land Niedersachsen in den Beratungen des Bundesrates über den zweiten deutsch-deutschen Staatsvertrag eintreten. Dies kündigte gestern in Hannover der niedersächsche Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Jürgen Trittin, an. Der grüne Landesminister kritisierte, daß die Bundesregierung in dem geplanten zweiten Staatsvertrag „nur das absolut Notwendige“ regeln wolle. Nach den bisher vorliegenden Papieren aus dem Bundesinnenministerium, sollten mit dem zweiten Staatsvertrag nur die Präambel und Artikel24 und 146 des Grundgesetzes wegfallen, sagte Trittin. Das Grundsetz sei zwar unbestritten keine ganz schlechte Verfassung. Die neue endgültige Verfassung müsse jedoch in beiden Teilen Deutschlands in Abstimmungen bestätigt werden. Der niedersächsische Bundesratsminister forderte, in die neue Verfassung das Recht auf Arbeit aufzunehmen. Beim Schwangerschaftabbruch müsse die neue Verfassung die Übernahme der DDR-Fristenregelung möglich machen. Nur wenn solche Positionen in den zweiten Staatsvertrag aufgenommen würden, könne Niedersachsen dem Vertragswerk zustimmen.

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